Die Sanierung von Unternehmen soll insgesamt erleichtert werden. Das ESUG trat am 01. März 2012 in Kraft und ist ein wichtiger Schritt für einen potenziellen Neustart für Insolvenzgefährdete Unternehmen im rahmen der Sanierung. Bisher konnte man in Deutschland die Unternehmensinsolvenz mit der faktischen Liquidation des Unternehmens gleichsetzen, da das Restvermögen zur quotalen Bedienung von Gläubigerverbindlichkeiten…