Grundsätzlich Jede Gesellschafterversammlung einer GmbH, die nicht die Feststellung des Jahresabschlusses, den Beschluss zur Gewinnverwendung, den Beschluss zur Entlastung der Geschäftsführung, die Wahl des Abschlussprüfers zum Thema hat, ist eine „außerordentliche“ Gesellschafterversammlung. Dieser Leitfaden soll dem Versammlungsleiter helfen die Gesellschafterversammlung zu steuern und zu strukturieren. Begrüßung Erfolgt durch den Vertreter aus dem anwesenden Gesellschafterkreis, der…