1. Sachverhalt bei der Übernahme der Sanierungskosten und Restrukturierungskosten Eine Muttergesellschaft übernimmt Sanierungskosten und Restrukturierungskosten für eine neu erworbene Tochtergesellschaft. Hierzu können insbesondere Abfindungen, Vertragsauflösungskosten (Mietverträge) u.a. Sanierungskosten und Restrukturierungskosten gehören, die die aufgrund der neuen Konzernzugehörigkeit nicht notwendigen Kostenblöcke der Tochtergesellschaft reduzieren. Angestrebt wird grundsätzlich eine Verbesserung der Ertragsfähigkeit durch Nutzung von konzerninternen Synergieeffekten…