Aktuelle Vertragstrends bei Unternehmenstransaktionen in 2017 lt. Pinsent Masons Germany LLP, München in der Publikation Tech M&A in Deutschland, Report 2017
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- AGB Kontrolle: Klauseln eines Unternehmenkaufs-/verkaufsvertrages können der gesetzlichen AGB Kontrolle unterliegen, wenn ein nahezu identischer Wortlaut bei verschiedenen Transaktionen verwendet wird. Insbesondere bei Gewährleistungen und Garantien kann das dazu führen, dass das Haftungsregime nicht hält im Rahmen von gerichtlichen Auseinandersetzungen.
- 2/3 aller Käufer garantieren die Richtigkeit der zugänglich gemachten Informationen.
- 1/3 aller Käufer garantieren die Vollständigkeit aller gegebenen Informationen.
- In 3/4 aller Fälle wird die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen, da Kenntnis bzw. Kennenmüssen des Käufers zugerechnet wird:
- In 40% aller Fälle ist die Haftung ausgeschlossen, wenn dem Käufer positive Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis zuzurechnen ist.
- Nicht selten können Verkäufer verhandeln, dass bereits leicht fahrlässige Unkenntnis des Käufers haftungsausschließend wirkt.
- In 25% aller Fälle genügt bereits allein das nur positive Wissen des Käufers, um den Haftungsausschluss zu bewirken.
- Als dem Käufer bekannt gelten in vielen Gestaltungen solche Umstände, die der Verkäufer in bestimmter Form offengelegt hat – unabhängig davon, ob der Verkäufer tatsächliche Kenntnis des Käufers nachweisen kann. Hierfür reicht häufig die Offenlegung im Datenraum aus.
- Bei 1/3 aller Transaktionen wurden bestimmte Schäden (meist mittelbare und Folgeschäden) aus der Gewährleistung ausgeschlossen.
- In 44% aller Fälle lag die Haftungsgrenze bei 100% des Kaufpreises.
- Die durchschnittliche Wesentlichkeitsgrenze lag bei 1,2% des Kaufpreises; bei 1 Mio. EUR sind das 12.000 EUR.
- Bei 50% aller Fälle gab es eine verschärfte Haftungsregelung bei Bestandsgarantien.
- Bei 1/3 aller Fälle gab es eine verschärfte Haftungsregelung bei Steuergarantien.
- Nur in 25% aller Fälle gab es gab es eine verschärfte Haftungsregelung bei Lastenfreiheit und Verfügungsbefugnis über Anteile.
- In nur 50% aller Fälle konnten Käufer verschärfte Garantien für IP Rechte durchsetzen.
- Allerdings sind Freistellungen für IP Risiken auf dem Vormarsch, d.h. Garantieregelungen werden durch Freistellungen abgelöst.
- Die Regelverjährung liegt in der Bandbreite von 13-24 Monaten.
- Längere Verjährungen bei Bestandsgarantien sind üblich.
- Freistellungen für Steuern und Pensionsverpflichtungen bis zur Übertragung verbleiben als Risiko zunehmend beim Verkäufer.
- In 50% aller Fälle werden Einbehalte zur Absicherung das Haftungsregimes vereinbart; dabei werden meistens Treuhandkontokonstrukte zur Absicherung ausgewählt. Viel seltener werden Bankbürgschaften zur Absicherung bzw. Versicherungslösungen genutzt.
- werden zukünftig Versicherungen zur Absicherung von Garantie- und Gewährleistungsansprüchen populärer werden.
- Der gängige Sicherheitseinbehalt bewegt sich in einer Bandbreite zwischen 15-20% des Kaufpreises.
- MAC Klauseln sind immer noch selten, die Tendenz ist aber leicht steigend.
- Wenn MAC Klauseln vereinbart wurden, dann wurde in 83% aller Fälle ein Rücktrittsrecht bzw. eine auflösende Bedingung vereinbart. In nur 17% aller Fälle bei MAC Klauseln, wurde die Rechtsfolge „Kaufpreisanpassung“ vereinbart.
- Die Vereinbarung von Transitionsphasen wird immer gängiger (in ca. 25% aller Fälle).
- Wettbewerbsverbote für den Verkäufer werden in der Mehrheit der Transaktionen vorgesehen. Die durchschnittliche Dauer liegt bei ca. 13-24 Monaten.
- In 50% aller Fälle wurden Streitmechanismusregelungen vorgesehen.
- Staatliche Gerichte und Schiedsgerichte als klärende Institutionen halten sich in etwa die Waage.
- Die ICC Schiedsordnung ist das am häufigsten angewendete Schiedsverfahren.
- Mediationsklauseln werden immer weniger vorgesehen.