Hhmm, was sind die Grundprinzipien einer Strafe bzw. was ist das Ziel einer Strafverfolgung bei einem Verbrechen das bereits 50 Jahre her ist und einer Menge Menschen das Leben gekostet hat nach westlichem, demokratischem Standard. Soweit ich mich erinnern kann, basiert unser System der Strafverfolgung auf drei Eckpfeilern:
- Re-Sozialisierung
- Abschreckung
- Vergeltung
Bei 1. Stellt sich die Frage, ob ein Täter, der sich bereits mehrere Jahre nach seiner Straftat als „guter“ Bürger etabliert hat, in dem er sich im Rahmen seines sozialen Gefüges engagiert hat, sich um seine Mitmenschen gekümmert hat, sich integriert und als Mitgliegd einer sozialen Gemeinschaft bewährt hat, überhaupt noch re-sozialisiert werden muss. Möglicher Weise hat der Aspekt der Re-Sozialisierung bereits stattgefunden bzw. ist bereits abgeschlossen, hmm?!
Bei 2. Die Strafe soll also so hoch sein, dass jemand abgeschreckt wird, ein weiteres Verbrechen zu begehen, dass tausenden von Menschen das Leben vor mehr als 50 Jahren gekostet hat. Hmm, das wird nicht einfach.
Bei 3. Welches Strafmaß ist überhaupt geeignet das Leben von tausenden von Menschen im Rahmend er Strafverfolgung zu vergelten, mehrfach lebenslänglich, bei jemandem, der fast 90 Jahre alt ist, hmm?! Und ist eigentlich nicht jedes Strafmaß in irgendeiner Form ungeeignet, um Vergeltung zu üben. Noch weiter, ist nicht jedes Strafmaß am Ende doch nur ein Hohn im Vergleich zur unmenschlichen Tat, z.B. pro Leben ein halbes Jahr Strafe?!
Ich glaube, das wird extrem schwierig und unser Rechtssystem ist für die Herstellung von Gerechtigkeit, bei einer solchen ungeheurlichen Tat, nur schwerlich geeignet, um hier in geeigneter Weise jetzt noch eine Antwort zu finden.
hmm?!
Dirk Stader
PS. Gibt es eigentlich einen universellen Wert bei dem Thema Gerechtigkeit?