Beispiel für eine typische Fragestellung im Bereich der Prozesskostenrechnung:
a)
Die REIHER AG bedient sich der traditionellen Zuschlagskalkulation auf Vollkostenbasis. Hierbei werden vorrangig Einzelkosten als Zuschlagsbasen verwendet. Materialgemeinkosten werden auf Basis der Materialeinzelkosten, Fertigungsgemeinkosten auf Basis der Fertigungslöhne und Verwaltung- und Vetriebsgemeinkosten auf Basis der Herstellkosten zugeschlüsselt.
Auffällig in diesem Zusammenhang ist insbesondere der sehr hohe Anteil der Gemeinkosten an den Gesamtkosten von ca. 80,57%. Der große Anteil der Gemeinkosten an der betriebliche Wertschöpfung beruht vor allem auf dem hohen Umfang von vorbereitenden, planenden, steuernden und überwachenden Tätigkeiten in den Bereich Forschung und Entwicklung, Beschaffung und Logistik, Produktionsplanung und -steuerung, Qualitätssi-cherung und -prüfung sowie Auftragsabwicklung, Vertrieb und Service.
Bedingt durch den hohen Personalkostenanteil im indirekten Bereich (REIHER AG ca. 55,22 %), der nur mittel- bis langfristig variierbar ist, steigen außerdem die fixen Bestandteile der Gemeinkosten an.
Die maschinenintensive Fertigung der REIHER AG bewirkt vergleichsweise niedrige Fertigungslöhne (3,21 %). Hieraus resultieren die hohen Zuschlagsätze im Fertigungsbereich von (168,492 %), die eine verursachungsgemäße Zuordnung der Fertigungsgemeinkosten fraglich erscheinen lassen. Eine eventuell anstehende geringe Veränderung der Fertigungslöhne führt damit zu einer übertrieben hohen Veränderung im Gemeinkostenbereich. Die Auswirkungen dieser Methodik zeigen sich nicht zuletzt in der Kalkulation der REIHER AG, in der das Produkt „Bayern-Ghurt“ aller Wahrscheinlichkeit nach mit zu hohen Selbstkosten ausgewiesen wird. Ursache hierfür ist in der überproportionale Zuschlüsselung der Gemeinkosten mittels Zuschlagskalkulation auf Vollkostenbasis zu sehen.
Geht man davon aus das die Losgrößen (leider aus dem Datenmaterial nicht ersichtlich bzw. abzuleiten) des umsatzstarken „Bayern-Ghurt“ größer sind als bei den übrigen Produktlinien, führt dies beispielsweise zu einer zu hohen Zuschlüsselung der ausgewiesenen Rüstkosten. Geht man im Gegensatz dazu davon aus, daß eher mit gleichgroßen Losgrößen produziert wird scheint das Verfahren der Zuschlagskalkulation in bezug auf die Rüstkosten gerechtfertigt.
Bei der anschließenden Preiskalkulation führt die Preisfindung zu einem sehr hohen Produktpreis, der in dieser Ausprägung nicht konkurrenzfähig ist. Die REIHER AG muß dementsprechend Umsatzeinbußen hinnehmen.
b)
Durch nicht verursachungsgerechte Kostenumlagen können Fehler in der Produkt- und Preispolitik entstehen, die den Erfolg strategischer Entscheidungen gefährden. Es kommt zu einschneidenden Verzerrungen bei der Zurechnung der Gemeinkosten aufgrund der fortschreitenden Automatisierung der Produktionsprozesse bei gleichzeitigem Absinken der Lohneinzelkosten und Anstieg der Technologiekosten. Falls die Fertigungslöhne weiterhin als Zuschlagsbasis verwendet werden, kann dies zu gravierenden Fehlsteuerungen führen:
Auf Produkte, die mit neuen Fertigungstechnologien (und niedrigen Fertigungslöhnen) hergestellt werden werden zu wenig Gemeinkosten verrechnet, während Produkte, deren Fertigung auf konventionellen Anlagen und Maschinen erfolgt, mit zu hohen Gemein- und damit auch Gesamtkosten belastet werden. Für das Unternehmen können sich hieraus Fehlsteuerungen ergeben, da eine unzutreffende Verrechnung der Gemeinkosten dazu führt, daß Produktlinien mit positivem Ergebnis in Wirklichkeit nicht kostendeckend arbeiten und umgekehrt vermeintlich verlustbringende Fertigungslinien in Wirklichkeit positive Ergebnisbeiträge erwirtschaften. Genau wie bei der REIHER AG wird ein Unternehmen seine Kunden nur dann dauerhaft an sich binden können, wenn das gebotene Preis-Nutzen-Verhältnis besser ist als das der Konkurrenten.
Es ist sehr wahrscheinlich, daß die REIHER AG den „Bayern-Ghurt“ sehr viel preisgünstiger anbieten kann, wenn ei-ne entsprechende verursachungsgemäße Gemeinkostenzurechnung erfolgt. Nur wenn die Kostenposition im Vergleich zu den Konkurrenten günstiger ist, kann die REIHER AG ihre Wettbewerbsvorteile nutzen und dementsprechend ein höheres Absatzvolumen erreichen. Aus dieser Bedingung geht unmittelbar hervor, daß die Kenntnis der „richtigen“ Kosten mit entscheidend für die nachhaltige Sicherung der Wettbewerbsvorteile des eige-nen Unternehmens ist.
Der Kostenführer, der über Diversifizierung zusätzliche Volumenvorteile anstrebt, wird solange erfolgreich sein, wie seine Einsparungen aus volumenabhängigen Kostendegressionen (Economies of Scale) größer sind als die Kosten, die bei einer stärkeren Diversifizierung des Produktspektrums zusätzlich entstehen würden (Economies of Scope). Wenn das Kostenrechnungssystem die Kosten einer Ausweitung des Produktspektrums (siehe REIHER AG) nicht verursachungsgerecht auf die Produkte verrechnet, besteht die Gefahr, daß die Kosten der Diversifizierung unbemerkt größer werden als die früher erzielten volumenabhängigen Kostendegressionen.
Nur wenn das Kostenrechnungssystem diese zusätzlichen Kosten entsprechend der produktspezifischen Inanspruchnahme ausweist, wird das Unternehmen seinen infolge der Differenzierung erreichten Wettbewerbsvorteil gegenüber seinen Konkurrenten verteidigen bzw. überhaupt wahrnehmen können.
Daher muß es Zielsetzung einer aussagekräftigen Kostenrechnung sein, die Kosten der betrieblichen Aktivitäten zu ermitteln und für die Kalkulation der Produkte nutzbar zu machen. Diesen Weg geht beispielsweise die Prozesskostenrechnung.
Gründe für die Entstehung einer Prozesskostenrechnung
Die Kostenrechnungsprobleme der REIHER AG resultieren aus einer Entwicklung in der sich der praktische Vollzug der Produkterstellung in den letzten Jahren in praktisch allen Stufen der betrieblichen Wertschöpfung stark verändert hat. Die rasch voranschreitende Automatisierung und Entwicklung neuer Fertigungstechniken (CIM-Systeme) ermöglicht eine immer flexiblere Fertigung einer Vielzahl verschiedener Produkte auf einer Produktionsanlage. Die wettbewerbsbedingte Abnahme der Homogenität des Produktions- und Absatzprogramms, die durch den oben erwähnten gestiegenen Automatisierungsgrad der Fertigung ermöglicht wurde führt zu einer zunehmenden Bedeutung des indirekten Leistungsbereichs und einer abnehmenden Bedeutung der direkten Kosten. Die Rationalisierung hat sinkende Fertigungslöhne zur Folge verbunden mit einem Anstieg der sog. Technologiekosten (Abschreibungen, Zinsen, Energie, Wartung und Instandhaltung). Nach dem traditionellen Verfahren der Zuschlagskalkulation auf Vollkostenbasis werde demzufolge die anfallenden Gemeinkosten nicht verursachungsgemäß zugeordnet.
Die Prozesskostenrechnung kann als neuer Ansatz verstanden werden, die Kostentransparenz in den indirekten Leistungsbereichen zu erhöhen, ein effizienten Ressourcenverbrauch sicherzustellen, die Kapazitätsauslastung aufzuzeigen, die Produktkalkulation zu verbessern und damit strategische Fehlentscheidungen zu vermeiden.
Voraussetzungen für den Aufbau einer Prozesskostenrechnung
Voraussetzung für den Aufbau einer Prozesskostenrechnung ist eine Analyse und Strukturierung aller in den einbezogenen Unternehmensbereichen durchgeführte Tätigkeiten. Wurde in den betreffenden Bereichen vor nicht allzu langer Zeit eine Gemeinkostenwertanalyse oder Zero-Based-Budgeting durchgeführt, kann auf die dort ermittelten Informationen zurückgegriffen werden. Trifft dies zu, kann die Einführung einer Prozesskostenrechnung auch unter wirtschaftlichen Aspekten befürwortet werden. Das Einsatzgebiet der Prozesskostenrechnung ist gekennzeichnet durch eine hohes Maß an repetitiven Tätigkeiten, die zu ihrer Durchführung nur wenige Einzelentscheidungen erfordern.
Insbesondere unter Berücksichtigung des oben bereits erwähnten Wirtschaftlichkeitsaspekt ist eine Implementierung der Prozesskostenrechnung nur dann sinnvoll, wenn der Nutzen bzw. Informationsgewinn dieser Neuerung die anfallenden Kosten rechtfertigt. Dies wird vor allem dort der Fall sein, wo eine inhomogene Produktstruktur existiert, aufgrund der die einzelnen Produkte die Gemeinkostenbereiche unterschiedlich stark be-anspruchen.
Vorgehensweise bei einer Prozesskostenrechnung
Ausgangspunkt für die Implementierung einer Prozesskostenrechnung ist die Bestimmung von Prozessen und Prozessgrößen.
Prozesse sind repetitive Tätigkeiten, die in den verschiedenen Kostenstellen oder Abteilungen eines Unternehmens bei der Ausführung der übertragenen Aufgaben anfangen. Neben rein physischen Prozessen können auch wertmäßige Vorgänge wie Abschreibungen oder die Verzinsung von Lagerbeständen als Prozesse definiert werden. Durch die kostenstellenübergreifende Zusammenfassung von mehreren schlich zusammenhängen Teilprozessen entstehen sog. Hauptprozesse, die die Grundlage der Prozessorientierten Kalkulation darstellen. Bezugsgrößen für die Verrechnung der angefallenen Gemeinkosten sind die daraus abzuleitenden Kostentreiber. Es erfolgt hierbei keine gewohnt wertmäßige Zuordnung, sondern vielmehr eine Prozessmengenabhängige Verrechnung. Kriterien sind u.a.:
* einfache Ableitbarkeit aus dem verfügbaren Informationsquellen
* Proportionalität zur Beanspruchung der Ressourcen
* Durchschaubarkeit und Verständlichkeit
Nach der Identifizierung aller Prozesse einer Kostenstelle sind diese daraufhin zu untersuchen, ob sie sich in Abhängigkeit von dem in der Kostenstelle zu erbringenden Leistungsvolumen mengenvariabel verhalten (leistungsmengeninduzierte Kosten) oder davon unabhängig mengenfix und generell anfallen (leistungsmengenneutrale Kosten). Für alle leistungsmengeninduzierten Prozesse sind nun geeignete Maßgrößen zu finden, mit deren Hilfe die Prozesse mengenmäßig quantifizierbar sind. Die Festlegung geeigneter Prozess-größen ist dabei stark von den fimenspezifischen Gegebenheiten abhängig. Die Quantifizierbarkeit der Prozessgrößen ermöglicht die Ermittlung von Prozessmengen, die als Anzahl der verrichteten Tätigkeiten eines Prozesses einen Maßstab für die Kapazität der jeweiligen Kostenstellen darstellen. Auf der Basis von Plan-Prozessmengen können für jeden Prozess die zugehörigen Kostenarten detailliert geplant werden.
Mit den ermittelten Prozessmengen liegen jetzt die Schlüsselgrößen für den Verbrauch der Kosten vor. Unabhängig von der wertmäßigen Höhe bestimmter Zuschlagsbasen ist nun eine Zuordnung der entstandenen Kosten mit Hilfe von Prozesskostensätzen möglich. Diese berechnen sich aus dem Verhältnis von Prozesskosten zu Prozessmenge:
Prozesskostensatz = Kosten je Prozessgröße = Prozesskosten/Prozessmenge
b)
Für Tätigkeiten deren Kosten Prozessmengenunabhängig entstehen und damit als fix anzusehen sind, gibt es keine direkten produktbezogenen Maßgrößen der Kostenverursachung. Für die Verrechnung dieser leistungsmengenneutralen Kosten stehen zwei unterschiedliche Vorgehensweisen zur Verfügung:
I. Zunächst können die Kosten kostenstellenübergreifend in einer Sammelposition zusammengefaßt werden, um dann mit prozentualen Zuschlagssätzen auf die Gesamtsumme der bereits produktspezifisch vorliegenden Einzel- und Prozesskosten verrechnet zu werden. Dieses Verfahren hat jedoch den Nachteil, daß in diesem Bereich die angestrebte verursachungsgemäße Kostenanlastung nicht erreicht wird.
II. Alternativ kann die Umlage der leistungsmengenneutralen Prozesskosten proportional zur Höhe der leistungsmengeninduzierten Prozesskostensätze erfolgen. Man gelangt somit zu Gesamtkostensätzen, die zwar auch keine vollständig verursachungsgerechte Verrechnung aller Gemeinkosten garantieren, aber durch ihre stärkere Differenzierung eher dem Grundgedanken der Prozesskostenrechnung entspricht.
a)
In der Literatur gehen die Meinungen bei der Beurteilung der Prozesskostenrechnung weit auseinander. Unbestritten sind jedoch die Vorteile der Prozesskostenrechnung gegenüber traditionellen Vollkostenkalkulationen. Ob diese Überlegenheit auch gegenüber Kostenrechnungssystemen besteht, in denen mit differenzierten Bezugsgrößen gearbeitet wird, wie z.B. die Grenzplankostenrechnung, ist fraglich.
Verfechter der Prozesskostenrechnung, wie Coenenberg, Horváth und Mayer, sehen in ihr ein entscheidungsunterstützendes Informationsinstrument vor allem im Hinblick auf eine strategieorientierte Gestaltung des Produkt-Mix. Die Prozesskostenrechnung weist auf die Bedeutung der Produktkomplexität und Variantenzahl für die Produktkostennähe deutlich hin (3 Effekte), wohingegen prozentuale Gemeinkostenzuschläge auf Wertgrößen diese Phänomene kostenmäßig nicht erfassedn.
Neben den Informationsvorteilen in der Produktkalkulation liefert das System der Prozesskostenrechnung noch wesentliche Hinweise und Anregungen für eine strategieoreientierte Gestaltung der betrieblichen Wertschöpfung. So fördert die Prozesskostenrechnung die Entwicklung montagefreundlicher Produkte und hilft die „non-value activities“ im Unternehmen effizienter zu gestalten.
Gemessen an der in der Vollkostenrechnung üblichen Art der Verteilung fixer Gemeinkosten mit Hilfe von Wertschlüsseln stellt der Verteilungsmodus der Prozesskostenrechnung gewiß einen wesentlichen Fortschritt dar, da die Gemeinkosten der fertigungsnahen Kostenstellen bei Anwndung aktivitätsorientierter Bezugsgrößen verursachungsgerechter auf die Produkt verteilt werden. Kostenverzerrungen im Rahmen der Kalkulation sind je-doch immer noch nicht auszuschließen, vor allem was die Verteilung der leistungsmengenneutralen Kosten betrifft. Hinzu kommt, daß Prozessmengen häufig geschätzt werden müssen. Somit ist die verursachungsgerechte Verteilung aller Kosten nicht gewährleistet. Die Tatsache, daß die Prozesskostenrechnung eine Vollkostenrechnung ist, mit der daraus resultierenden Inflexibilität dient sie in erster Linie eher als strategisches Planungsinstrument für produktpolitische Entscheidungen, wie Kontruktion, Produktionsverfahren, Pro-duktneueinführungen und langfristige Preisstrategien.
Dadurch, daß fixe Kosten in die Kalkulation einbezogen werden, ist die Prozesskostenrechnung für kurzfristige Entscheidungen kaum geeignet. Gegner der Prozesskostenrechnung (Klook) bezweifeln jedoch die Eignung der Prozesskostenrechnung als strategische Planungsgröße, sowie den Nutzen der Prozesskostenrechnung für eine strategieorientierte Gestaltung des Produkt-Mix. Die von Coenenberg/Fischer festgestellten Allokations-, Kom-plexitäts-, Degressionseffekte der Prozessvollkosten lassen sich nur unter sehr unrealistischen Annahmen für eine strategieorientierte Gestaltung des Produkt-Mixes nutzen. So dürfen sich zum Beispiel die Prozessvollkosten im Periodenablauf nicht ändern. Es werden also interne Einflüsse wie externe Einflüsse (Nachfrageverschiebung etc.) einfach unberücksichtigt gelassen. Klook führt aus, daß eine auf dem Durchschnittsprinzip basierende Zurechnung von Gemeinkosten keine realitätsnahen Kalkulationsansätze darstellen, die für die Kalkulationsansätze der volumenorientierten Kostenrechnung verwendet werden können.
Die Prozesskostenrechnung basiert auf dem Ansatz konstanter Prozesskoeffizienten, die insbesondere für Aufträge über Bestell-, Fertigungs- und Absatzmengen nicht gegeben sind und daher auch zu manipulierten Prozesskostenansätzen in Abhängigkeit der jeweils unterstellten Auftragsgröße führen. Somit entspricht die proportionale Verrechnung der Prozesskosten auch nicht dem Verursachungsprinzip, weil keine konstanten Prozesskoeffizienten vorliegen, sondern vielmehr dem Beanspruchungsprinzip.
Zusätzlich bezweifelt man die Doppelfunktion der Kostentreiber.
Dies sind nur einige wenige Punkte, die an der Prozesskostenrechnung kritisiert werden, weitere Ausführungen würden an dieser Stelle jedoch zu weit führen und können in der einschlägigen Literatur nachgelesen werden.
Versucht man die Kritikpunkte auf einen Nenner zu bringen, so liegt die Schwäche der Prozesskostenrechnung in ihrer eingeschränkten Anwendbarkeit aufgrund von Implementierungsproblemen.
b)
Verfechter der Prozesskostenrechnung sehen in ihr natürlich einen erheblichen Fortschritt in der Entwicklung der Kostenrechnungssysteme. Verglichen mit dem Stand traditioneller Vollkostenrechnungen in der Praxis ist dies sicherlich der Fall. Mißt man die Prozesskostenrechnung allerdings an einem vergleichbaren Kostenrechnungssystem wie der Grenzplankostenrechnung fällt das Urteil anders aus.
Die Ansätze der Prozesskostenrechnung sind nicht neu. So bedient sich die Prozesskostenrechnung der traditionellen Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung und lehnt sich in bezug auf das Denken in Bezugsgrößen und Teilprozessen an die Grenzplankostenrechnung an. Beide Systeme folgen einem strengen Verursachungsprinzip und sollen entscheidungsrelevante Kostenwerte liefern.
Prozesskostenrechnung versus Grenzplankostenrechnung in Verbindung mit der stufenweisen Fixkostendeckungsrechnung
Im Unterschied zu der Grenzplankostenrechnung sollen in der Prozesskostenrechnung die indirekten Leisungsbereiche mit einbezogen werden. So werden Prozesse analysiert und Haupteinflußfaktoren der Gemeinkostenverursachung gesucht. Neu ist in diesem Zusammenhang, daß verschiedene Aktivitäten und Teilprozesse zu Hauptprozessen, zusammengefaßt werden und somit kostenstellenübergreifende Hauptprozesse gebildet werden (weitere Kriterien sind der Gegenüberstellung Grenzplankostenrechnung versus Prozessko-stenrechnung zu entnehmen). Jedoch sind grunsätzliche Unterschiede zu betonen:
Während eine Grenzplankostenrechnung ein Teilkostenrechnungssystem ist, verrechnet eine Prozesskostenrechnung immer Vollkosten.
Während einer Grenzplankostenrechnung immer der wertmäßige Kostenbegriff zugrunde liegt, bleibt derjenige einer Prozesskostenrechnung immernoch vage.
In einer Grenzplankostenrechnung wird zwischen Einzel- und Gemeinkosten unterschieden und letztere werden in variable und fixe Kosten gespalten; eine Prozesskostenrechnung unterscheidet durch die Einführung der Begriffe „leistungsmengeninduziert“ und „leistunungsmengenneutral“ lediglich zwischen Einzel- und Gemeinkosten der jeweiligen Kostentreiber-Hierarchiestufen.
Eine Grenzplankostenrechnung verrechnet Gemeinkosten über Kostenstellen; eine Prozesskostenrechnung ordnet sie über (Haupt-)Prozesse unter Umgehung der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung unmittelbar den Erzeugnissen zu.
Dies bleibt nicht ohne Konsequenzen für die Bestimmung von Verantwortlichen für die Kostenentstehung. Bei einer Grenzplankostenrechnung obliegt die Kostenverantwortung dem Kostenstellenleiter; bei einer Prozesskostenrechnung wird sie kollektiv durch den Prozessbevollmächtigten wahrgenommen, der als leitende Führungskraft neben seiner Funktionsbereichtsverantwortung eine bereichsübergreifende Verantwortlichkeit inne hat.
Bei der Anwendung von Soll-Ist-Vergleichen zur Kostenkontrolle dominiert in einer Grenzplankostenrechnung im Hinblick auf das ausgeklügelte Bezugsgrößensystem der Fertigungsbereich. Eine Prozesskostenrechnung greift hingegen das seit den Anfängen der Kostenrechnung diskutierte Problem der Leistungsmessung in den kasuistisch aufgezählten sog. indirekten Leistungsbereichen (Forschung, Entwicklung, Kontruktion, Beschaffung, Logistik, Produktionsplanung und -steuerung, Instandhaltung und Qualitätssicherung) auf, die insbesondere aufgrund neuer technologischer Anwendungen einen auch noch zukünftig steigenden Gemeinkostenanteil verursachen.
Die stufenweise Fixkostendeckungsrechnung macht ähnliche Vorarbeiten notwendig wie der Aufbau einer Prozesskostenrechnung. Auch hier geht es darum, durch Tätigkeits- und Funktionsanalysen festzustellen, welche Personal- und Sachkapazitäten einzelne Produkte und Prokuktgruppen in Anspruch nehmen.
Da der Grenzplankostenrechnung häufig vorgeworfen wird, sie würde die fixen Kosten vernachlässigen und somit ein sinnvolles Gemeinkostenmanagement verhindern, erscheint die Kombination mit einer stufenweisen Fixkostendeckungsrechnung als eine ideale Ergänzung. Im Gegensatz zu Prozesskostenrechnung findet eine Schlüsselung der fixen Kosten nicht statt. Die Fixkosten werden hierarchisch gestaffelt erfaßt und als Einzelkosten einer bestimmten Teileinheit zugerechnet.
Durch die mehrdimensionale Ausgestaltung der stufenweisen Fixkostendeckungsrechnung soll eine Verletzung des Verursachungsprinzips vermieden werden und trotzdem die gewünschte Tranzparenz der Kostenstellen auch bei den indirekten Leistungsbereichen gegeben sein.
In der Literatur wird häufig der Ansatz einer Grenzplankostenrechnung in Verbindung mit einer stufenweisen Fixkostendeckungsrechnung der Prozesskostenrechnung vorgezogen, vor allem weil eine Proportionalisierung fixer Kosten vermieden wird und die Grenzplankostenrechnung als Teilkostenrechnung entscheidungsrelevante Kostenwerte für kurzfristige Entscheidungen liefert.
Zusätzlich können Vollkosteninformationen auf Kostenträgereinheitenebene in Sonderrechnungen schnell ermittelt werden, ohne die Kostenstrukturtransparenz zu verwischen. Damit ist eine kurz- und langfristige Erfolgsplanung und -kontrolle gewährleistet.
Als Vorteil der Prozesskostenrechnung gegnüber der Grenzplankostenrechnung in Verbindung mit der stufenweisen Fixkostendeckungsrechnung kann man das Denken in Prozessen und damit verbunden die Forderung eines ganzheitlichen Denkens sehen. Die Aufteilung der Kostenstellen in Teilprozesse und die Bildung kostenstellenübergreifender Hauptprozesse zwingt zu einer Analyse vieler Tätigkeiten, die sonst oft als selbstverständlich vorausgesetzt werden. Die Prozesse werden als knappe Ressourcen angesehen, mit denen gewirtschaftet werden muß.
Prozesskostenrechnung versus Zero-Based-Budgeting
Vergleicht man die Prozesskostenrechnung mit dem Zero-Based-Budgeting zeigen sich auch hier Gemeinsamkeiten. Das Zero-Based-Budgeting ist ein Analyse- und Planungsprozess, der von jedem Manager verlangt, sein Budget vollständig und detailliert von Grund auf zu begründen. Die Rechtfertigung der anfallenden Kosten liegt hierbei im Aufgabenbereich des Managements. Ziel ist es, die Gemeinkosten zu senken und im Sinne operativer und strategischer Ziele umzuverteilen. Auch beim Zero-Based-Budgeting erfolgt wie bei der Prozesskostenrechnung eine Tätigkeits- und Funktionsanalyse der Gemeinkostenbereiche (Gemeinkostenwertanalyse).
Klingt einfach ist auch so.
Dirk Stader
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