Handelshemmnisse
Allgemein versteht man unter Handelshemmnissen Eingriffe in den Handelsverkehr zur Protektion der inländischen Wirtschaft oder als Sanktionsmaßnahme. Man unterscheidet direkt (Zöllen und mengenmäßige Kontingente, da sie Die Aus- und Einfuhr als Bemessungsgrundlage haben) und indirekt (Subventionen, da sie nicht Die Aus- und Einfuhr als Bemessungsgrundlage haben) handelshemmenden Maßnahmen.
Wirkungsweisen von Handelshemmnissen
– Verbrauch des jeweiligen Produktes geht zurück, da bei Zöllen der Preis stigt und bei Kontingenten das Angebot künstlich verknappt wird.
– Protektion erlaubt zusätzliche heimische Produktion
– Anstieg der Staatseinnahmen
– Wettbewerb wird verringert, so daß Unternehmen sich nicht mehr gezwungen sehen Kostenvorteile zu realisieren
– Allokationswirkungen (z.B. Umverteilungswirkung beim Einkommen)
– Entwicklungskonservierende Effekte (siehe Landwirtschaft)
– Begrenzung des Nachfragespielraums
– Preissteigerungen
– Qualitätsverluste
GATT
Gegenseitigkeit
Handelsliberalisierung
Nicht-Diskriminierung (Meistbegünstigungsklausel)
Tarifäre/nicht-tarifäre Handelshemmnisse
Tarifäre Handelshemmnisse werden durch das Instrument Zoll erreicht (Wertzoll, Mengenzoll). Nicht-tarifäre Handelshemmnisse sind mengenmäßige Kontingente, Einfuhrlizenzen, tatsächliche Durchführung der Zollabfertigung, technische Mindestvorschriften (Standards etc.).
andere Hemmnisse aus Unternehmenssicht:
Lokal Contend
Länderrisiko
Handelshemmnisse sind schädlich weil:
1. Werden Einfuhren künstlich behindert, so folgt:
[Impò|Devisen-Nfò|Preise der Devisenò|DM-Aufwertung|Exportò]
Die Folge ist, daß möglichen positiven Effekten im geschützten Importsubventionssektorsektor, sichere negative Beschäftigungseffekte im Exportsektor gegenüberstehen.
2. Jede Volkswirtschaft ist ein Netz von Produktionsbetrieben mit Verflechtungen unterschiedlichster Art. Im Rahmen des sog. Cost-Linkage-Effekt bedeuten Kostensteigerungen der Output-Güter Kostensteigerungen bei den Input-Gütern, so daß – aufgrund der Protektion – die sinkende mengenmäßige Nachfrage zu sinkender Produktion und Beschäftigung führt. Der Anstieg des gesamtwirtschaftlichen Kostenniveaus bedeutet, daß sich die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Landes – und nicht nur der geschützten Branche – verschlechtert.
3. Vergeltungsmaßnahmen im Ausland führen unmittelbar zu einem Rückgang der Exporte des Landes, daß mit der Protektion beginnt.
4. Es werden Entwicklungen lediglich konserviert aber nicht aufgehoben (siehe Stahlbereich)
Fazit: Handelshemmnisse sind in erster Linie als schädlich für die Volkswirtschaft einzustufen, lediglich dem Versorgungsschutzargument kann man eine gewisse Relevanz zustehen.