Die schlechte Nachricht
Durch den Magen
von hinten ins Herz
- mitten hindurch -
fest ins Gehirn
und nie wieder heraus.
Das ist der Weg und der Platz
einer schlechten Nachricht.
Invictus
Die schlechte Nachricht
Durch den Magen
von hinten ins Herz
- mitten hindurch -
fest ins Gehirn
und nie wieder heraus.
Das ist der Weg und der Platz
einer schlechten Nachricht.
Invictus
Wir leben sicherlich mit Höhen und Tiefen, manchmal sieht es so aus als würde es nicht klappen, dennoch wo ein Wille ist , ist auch ein Weg. Alte Worte, dennoch viel Wahrheit darin. Ich denke schon, dass es immer einen Weg, eine Lösung gibt. Ich verstehe auch, dass es manchmal leichter wäre aufzugeben und zu sagen: …es war nicht zu schaffen, oder ich habe es nicht geschaft und gut ist”. Allerdings in meinem tiefen Inneren, bin ich der Meinung; die große Kunst besteht darin immer wieder aufzustehen, hin zu laufen und es zu versuchen. Aufgeben ist einfach, hinlaufen und sich eine blutige Nase holen, ist viel schwieriger und möglicher Weise auch schmerzhafter. Wie ging noch mal der sinnlose Spruch: “schön, stark und mutig” schön: hingelaufen, stark: abgeprallt und mutig: wieder hingelaufen.
Nur der, der ewig streitbar ist, der mühsam aufsteht und es versucht, muss sich am Ende nicht dem Vorwurf stellen, eben nicht alles getan zu haben, um Erfolg zu haben. Mit dieser kognitiven Dissonanz, es immer wieder versucht zu haben, alles gegeben zu haben, lässt es sich meines Erachtens besser untergehen, als mit dem sicheren Gefühl, dass es nicht geht, weil es eben nicht geht.
Das Gedicht eines für die Öffentlichkeit unbekannten Dichters trifft es sehr gut:
Ausweglos
Wenn Du sagst, es gibt
keinen Weg mehr für Dich,
so irrst Du Dich.
Es mag sein,
daß da kein Weg zu sehen ist,
aber Du kannst Dir immer noch einen bahnen.
Invictus
Wie jeder, der mich kennt weiss, ist die Online-Branche für mich relativ neu. Insgesamt ist es schon erstaunlich mitten drin zu sein und zu sehen wie sich alles bewegt, verändert und ausrichtetet. Dennoch glaube ich, dass es noch einer gewissen Wegstrecke bedarf, bis wir uns in der Online-Branche professionalisiert und als nachhaltig etabliert haben. Was mich am meisten erstaunt, ist allerdings, dass die meisten Onliner in den Dimensionen “Traffic”, “Conversion”, CPC, CPL, etc. denken, aber einen wichtigen Faktor, der für mein Empfinden immer im Mittelpunkt des Wirtschaftslebens steht, mehr oder weniger vollkommen vernachlässigen, wenn nicht sogar ignorieren: den Kunden und sein Bedürfnis.
Diese Erkenntnis ist mir auf einem der letzen Management-Meetings sehr deutlich geworden. Es ging um die kritischen Erfolgsfaktoren, die ein Unternehmen von den anderen unterscheidet. Ellen lange Listen wurden im Rahmen eines Brainstormings erarbeitet: Technik, SEO, SEA, Team, Stickyness, um nur einige zu nennen, alles war dabei. Nur eines fehlte und schien so gar nicht auf der Agenda eines Online-Unternehmens zu stehen: der Kunde und sein Bedürfnis:
Warum ist das so, warum vernachlässigen wir den Faktor, um den es hier geht?. Warum steht der, der die Musik bezahlt bei uns Onlinern nicht im Mittelpunkt unserer Betrachtung bzw. unserer Bemühungen?
Nur zur Erinnerung: ein komperativer Konkurrenzvorteil (KKV) ist das, was uns, in der subjektiven Wahrnehmungswelt des Kunden, besser erscheinen lässt, als unsere Wettbewerber. Der Kunde bezahlt unsere Gehälter bzw. Dividenden. Warum wird dieses Element bei Onlinern so sträflich vernachlässigt.
Klar unsere Devise mit viel Geld, das wir bei www.google.de ausgeben, so viele Internetuser wie möglich auf unsere Plattformen zu schaufeln und uns anschliessend beschweren wie teuer www.google.de ist, ist da sicherlich auch ein Weg, wenn auch nicht der effizienteste, und wenn ich länger darüber nachdenke, sogar noch nicht einmal der effektive.
Ich kann nur jedem Onliner genauso wie jedem Offliner den Tip geben “Kümmert euch um eure Kunden” und findet heraus was euer Kunde wirklich will und sucht.
Dies spart mit Sicherheit die ein oder andere Million, die wir sonst gerne im Marketing verbrennen.
Klingt einfach, ist auch so.
Dirk Stader
Mit jeder geschäftlichen Tätigkeit sind Risiken verschiedenster Art verbunden, ohne die keine Tätigkeit ausgeübt werden könnte. Zielsetzung eines Risikomanagement-Systems kann also nicht die Vermeidung jeglichen Risikos sein.
Gleichzeitig besteht ein enger Zusammenhang zwischen geschäftlichem Erfolg (Rendite) und dem Risiko: je höher das eingegangene Risiko ist, desto höher müsste die erzielte Rendite sein. Während die Rendite im Nachhinein gemessen werden kann, ist das Risiko, unter dem diese erzielt wurde, oft nicht bekannt.
Es ist daher erforderlich, sich des eingegangenen Risikos ständig bewusst zu sein und die Größe des Risikos durch geeignete Kontroll- und Steuerungsmaßnahmen aktiv zu steuern.
Zielsetzung des Risikomanagements ist es daher,
um dadurch die Geschäfte risikobewusst steuern zu können, das heißt
Das Risikomanagement unterliegt dem Gebot der Wirtschaftlichkeit. Im Detail beschäftigt es sich daher nur mit Risiken, die aus Sicht der jeweiligen Einheit (Konzern-Teilkonzern-Gesellschaft) als wesentlich für den Erfolg oder die Existenz der Einheit anzusehen sind.
Die sinnvolle Handhabung und Steuerung von Risiken, stellen das Risikomanagement durch den im folgenden Abschnitt dargestellten Risikomanagement-Prozess sicher.
Neben der Handhabung und Steuerung aktueller Risiken sind die kontinuierliche Weiterentwicklung und Verbesserung des Risikomanagements und seiner Instrumente eine wichtige Aufgabe des Risikomanagements. So wird sichergestellt, dass das Risikomanagement aus den gemachten Erfahrungen lernt und sich an veränderte Gegebenheiten anpasst.
Der Risikomanagement-Prozess beschreibt die idealtypische Vorgehensweise zur Erkennung, Bewertung und Steuerung von Risiken. Die Einzelschritte werden in den folgenden Absätzen erläutert.
Das Unternehmen ist den verschiedensten externen und internen Risiken ausgesetzt. Im Rahmen des Risikomanagement-Prozesses müssen die Risiken identifiziert, analysiert und bewertet und schließlich mit den Mitteln des Risikomanagements gesteuert und überwacht werden.
Ziel der Risikoidentifikation ist die strukturierte und umfassende Erfassung aller wesentlichen Risiken. Dabei sind progressive und retrograde Vorgehensweisen möglich.
Mit einem progressiven Ansatz zur Identifikation von Risiken verfolgt man deren Ursachen und Wirksamwerden bis zu den Sicherheitszielen des Unternehmens. Dies geschieht in der Regel anhand standardisierter Checklisten, die potentielle Risikoereignisse auflisten. Die anschließende Bewertung gibt Aufschlüsse über den Grad der Beeinträchtigung der Sicherheitsziele.
Ausgangspunkt für die Erfassung von Risiken mit retrograder Methodik ist die Benennung der Unternehmensziele und –subziele. Untersucht werden hier Abteilungen / Funktionen in risikobehafteten Unternehmensbereichen, welche die Erfüllung der Unternehmensziele gefährden.
Zur Erreichung der Unternehmensziele sind bestimmte kritische Erfolgsfaktoren unabdingbar. Alle Ereignisse, die einen negativen Einfluss auf diese Erfolgsfaktoren nehmen könnten, sind als potentielle Risiken besonders zu untersuchen.
Um alle denkbaren Risiken besser erfassen und später vergleichen zu können, müssen diese entsprechend klassifiziert werden. Im folgenden Abschnitt wird ein exemplarisches Klassifizierungsmodell vorgestellt.
Die vollständige Erfassung und Bewertung aller wesentlichen Risiken ist in der Regel nur über eine Erfassung entlang der Wertschöpfungskette möglich. Dabei müssen auch kumulative Risiken beachtet werden! Die auf das Unternehmen wirkenden Risiken lassen sich nach ihrer Ursache in die vier Kategorien
einteilen.
Die folgenden Klassifikations-Beispiele sollen Anhaltspunkte für die Identifikation von potentiellen Risiken geben. Der Beispielkatalog ist dabei nicht als abschließend zu betrachten, sondern dient als Hinweis auf üblicherweise vorhandene Risikobereiche.
In diesem Risikofeld sollten alle aufgrund externer Einflussnahme eingeschränkt steuerbaren Risiken abgebildet werden. Diese umfassen im Wesentlichen die Risiken aus rechtlichen Auseinandersetzungen, technologischen Entwicklungen im Markt, Naturgewalten und politischen Verhältnissen.
Gesetze, Auflagen, Genehmigungen und alle weiteren von staatlichen Stellen aufgrund hoheitlicher Macht erlassenen Regularien stellen für ein Unternehmen Risikopotential dar, wenn eine Schadenbeseitigung bzw. Anpassung aufgrund einer solchen Vorschrift erforderlich wird.
Gefahren können davon ausgehen, dass
Umweltschutz- und Altlastenrisiken resultieren im Wesentlichen aus den zur Beseitigung vorhandener oder zu befürchtender Verunreinigungen aufzuwendenden Mitteln.
Bei der Vergabe bzw. Verwendung von öffentlichen Fördermitteln können Risiken bei sich verändernder Förderungswürdigkeit der Investition oder dem nicht erfüllen von Auflagen entstehen.
Strittige Steuernachforderungen, z.B. für Personal bei Projekten im Ausland oder Rückerstattung der Mehrwertsteuer sind keine Seltenheit und sollten schon frühzeitig durch geeignete Maßnahmen vermieden werden.
Gewährleistungsrisiken stellen potentielle Verbindlichkeiten dar, für die weder die Höhe noch der Zeitpunkt des Eintritts angegeben werden kann. Risiken entstehen meist durch eine ungenügende Rückstellungspauschale bzw. lückenhaften vertraglichen Vereinbarungen mit Unterlieferanten (fehlende Möglichkeit Risiken / Schadensfälle durchzureichen).
Produkthaftungsrisiken entstehen aus jedem nachweisbaren vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verstoß gegen übliche Sorgfaltspflichten auch nach der Gewährleistungsperiode. Sie erstrecken sich auf den zu leistenden Schadenersatz und ggf. zusätzlich anfallende Präventions- bzw. Ersatzmaßnahmen für nicht akut gewordene Fälle. Dabei sind speziell die international geltenden äußerst verschiedenen Gesetzesgrundlagen und die Absicherung gegen bei der Produktion verwandte schadhafte Produkte von internationalen Herstellern zu berücksichtigen. Die Haftungsdauer beschränkt sich dabei je nach Legislative und Produkt auf eine bestimmte Zeitspanne (z.B. in Deutschland bei beweglichen Gütern auf 10 Jahre).
Risiken im Zusammenhang mit der Nutzung von Patenten können durch Auslaufen eigener oder verwandter Patente und damit stärkerem Wettbewerb, Streitigkeiten bei der Verwendung von geschützten Technologien und der Verletzung von bestehenden Patenten entstehen.
Mehrforderungen bergen bei vorheriger Aktivierung und erbrachter Mehrleistung hohe Risiken. Besonders Schiedsgerichtsverfahren im Rahmen von gerichtlichen Auseinandersetzungen um Mehrforderungen, bzw. Claims bergen bei mangelnder Projektdokumentation (Beweislage) und ungünstiger Vertragsgestaltung nicht unerhebliche Risiken.
Letztendlich verbleibt bei jeder rechtlichen Auseinandersetzung das Verfahrensrisiko zu verlieren bzw. zu Schadensersatzforderungen verurteilt zu werden, oder keine Möglichkeit einer Vollstreckung eines Urteiles / Zahlung von der verurteilten Partei erwirken zu können.
Technologische Risiken resultieren aus unterschiedlichen Geschwindigkeiten der eigenen und allgemeinen bzw. konkurrierenden technologischen Entwicklung. Fällt die eigene Entwicklung hinter die der Konkurrenz zurück, ist mit dem Verlust von Marktanteilen oder Kostenvorteilen zu rechnen; allzu weitreichende Pionierleistungen bergen andererseits die Gefahr, die Bedürfnisse der Märkte zu verfehlen (zu teuer oder innovativ).
Technologische Risiken sind sowohl für die Produkt- bzw. Leistungs- als auch für die Verfahrenstechnologie bzw. Methodenentwicklung relevant.
Risiken aus Naturgewalten sind üblicherweise in ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit ebenso wie in ihrer Vermögens- bzw. Ertragswirkung kaum quantifizierbar. Dem nahezu auszuschließenden Verlust des gesamten Betriebsvermögens in Folge eines einzelnen Katastrophenfalls (Großfeuer, Sturm, Erdbeben, etc.) stehen regelmäßige kleinere Frost- oder Hochwasserschäden geringeren Ausmaßes gegenüber.
Durch Import- oder Exportbeschränkungen wird der Handel mit bestimmten Handelspartnern bzw. –gütern verboten. Für ein Unternehmen besteht daher, insbesondere wenn die Beschränkung neu eingeführt wird, das Risiko des Verlusts von Kunden-/ Lieferbeziehungen. Wird eine Import- oder Exportbeschränkung unwissentlich nicht beachtet, drohen außerdem Strafen.
Eine Verstaatlichung von Unternehmen oder einzelnen Vermögensgegenständen kann sowohl unmittelbar als Enteignung wie auch mittelbar als Verstaatlichung eines Kunden oder Lieferanten Verlustgefahren bergen.
Im ersten Fall bemisst sich das Verlustpotential an dem Marktwert zum Enteignungszeitpunkt abzüglich eventuell zu erhaltender Entschädigungen. Andernfalls kann sich das Verlustpotential an dem entgangenen Umsatz, Ertrag oder ggf. ermittelbaren Opportunitätskosten orientieren.
Das Risiko der Globalisierung und der sich damit verschärfenden Wettbewerbssituation spiegelt sich im Endeffekt in der strukturellen Arbeitslosigkeit der Industrienationen wieder. Das Management der Beschäftigungsrisiken in den Industrieländern kann aufgrund der hohen Kostenstruktur im Personalbereich fast ausschließlich durch Innovation und der Entwicklung von Spitzentechnologien bewältigt werden. Notwendig sind dazu nicht nur staatliche Rahmenbedingungen, sondern auch unternehmenspolitische Entscheide, welche Innovation erleichtern und fördern.
Risiken aus leistungswirtschaftlichen Aspekten, die aus den Kernprozessen der Abwicklung hervorgehen, sollen in diesem Risikofeld berücksichtigt werden. Diese umfassen im Wesentlichen die Risiken aus Beschaffung, Produktion, Absatz, Forschung & Entwicklung und eingesetzter Informationstechnologie.
Art und Ausmaß von Absatzrisiken sind anhand der Mengen- und Wertkomponenten bestimmbar. Aus der jeweiligen Position des Unternehmens am Markt ergeben sich seine Möglichkeiten, Produkt- bzw. Leistungsmengen zu bestimmten Preisen abzusetzen. Absatzrisiken stehen insofern in engem Zusammenhang mit dem Wettbewerbsumfeld des Unternehmens. Auch langfristige Verschiebungen der Nachfrage zu Substitutionsprodukten stellen ein Risiko in Form des Wegfalls von Geschäftsfeldern dar.
Das Risiko des Auftragszugangs ist in quantitativer und qualitativer Hinsicht von Relevanz. Die Quantität eingehender Aufträge und ihr Wert bestimmen zusammen zukünftige Umsätze und Ergebnisse durch den Grad der Kapazitätsauslastung.
Das Risiko der nicht optimalen Kapazitätsauslastung tritt als negative Abweichung der Leistung von Produktionsanlagen oder personellen Kapazitäten von technisch oder arbeitsrechtlich bestimmten geplanten Größen in Erscheinung. Dies zieht eine unzureichende Deckung der Gemeinkosten nach sich, die in der Regel einer gewissen zeitlichen Bindung unterliegen und daher der Auftragslage nicht kurzfristig angepasst werden können.
Der qualitative Aspekt des Auftragseingangs beschreibt das Deckungsverhältnis vom Bruttoergebnis im Auftragseingang zu den Gemeinkosten und darüber hinaus die Vielzahl von Einzelrisiken, die mit der Entscheidung für die Annahme eines Projektes oder einer langfristigen Geschäftsbeziehung und den damit verbundenen Gefahren einhergehen.
Vertragsrisiken umfassen Gefahren, dass eingegangene Verträge aus verschiedensten Gründen (Formfehler, Unzulässigkeit, Mehrdeutigkeit, Unerfüllbarkeit, Sittenwidrigkeit, etc.) nicht gültig sind. Das Risiko besteht hier in den im Vertrauen auf die Gültigkeit der in Rechtsgeschäften vorgenommenen Dispositionen. Aus einer unzweckmäßigen Vertragsgestaltung (z.B. fehlende Haftungsbeschränkung) können hohe Schadensersatzrisiken entstehen. Außerdem sind bestimmte Pflichten (Dokumentations-, Rechenschafts-, Mitteilungspflichten, etc.) gesetzlich geregelt, deren Nichtbeachtung zu Bußgeldern führen kann. Ein besonders hohes Risiko besteht, wenn in einem unbekannten Rechtssystem Geschäfte abgeschlossen werden.
Risiken aus Leistung vor Auftragserteilung bestehen, wenn produziert wird, ohne dass sichergestellt ist, dass das Produkt auch verkauft werden kann. Wie beim Investitionsrisiko werden liquide Mittel gebunden, wobei der Rückfluss des investierten Kapitals von zukünftigen Umständen abhängt.
Sofern Absatzrisiken nicht in spezielle Kategorien gefasst sind, sind diese den Risiken in sonstigen kritischen Auftragszugängen zuzuordnen.
Beschaffungsrisiken äußern sich in der mangelnden Verfügbarkeit bzw. verspäteter Lieferung von Gütern bzw. Leistungen und in der Veränderung der dafür anfallenden Beschaffungs- bzw. Einstandspreise und Pönalen.
Die Abhängigkeit von einem Lieferanten oder Dienstleister aufgrund seiner Monopolstellung am Markt kann in beiden Risikoausprägungen resultieren. Eine mangelnde Verfügbarkeit kann dann ebenso wenig wie steigende Einstandspreise durch ein Ausweichen auf Konkurrenten vermieden werden.
Produktionsrisiken entstehen im Wesentlichen bei der Erstellung einer Anlage / Herstellung eines Produktes. Dabei sind Risiken aus der direkten Arbeit in der Anlage / am Produkt (Arbeitssicherheit und Qualität der Leistung) genauso zu berücksichtigen wie auch Risiken aus der technischen Konzeption der Anlage. Verfahrenstechnisch begründete Mängel treten meist erst während der Durchführung der Inbetriebnahme (Verfügbarkeit und Abnahmemängel) sowie der Analyse der hergestellten Güter / bzw. der Prozessqualität auf.
Störungen im Leistungserstellungsprozeß können aus diversen Problemen (technische Schwierigkeiten, menschliches Versagen, Unfall, Brand, Streik, etc.) resultieren. Gemeinsam ist diesen Störungen, dass diese eine Produktionsunterbrechung oder –einschränkung bewirken. Daraus können Ergebniseinbußen oder Schäden aus Pönalen und Mehrkosten für beschleunigende Maßnahmen, bzw. längere Bauzeiten resultieren.
Die leistungswirtschaftlichen Risiken aus Forschung & Entwicklung beschränken sich im wesentlichen auf den Verlust der in die Produktentwicklung investierten Mittel, wenn die nötige Verfahrens-/Produktreife nicht erlangt werden kann. Verfahrenstechnische Risiken aus dem Up-scale von Versuchsanlagen müssen in den Produktionsrisiken berücksichtigt werden.
Die Bedeutung der Informationstechnologie für Unternehmen ist in der Vergangenheit stetig gestiegen. Die gestiegene Bedeutung hat dazu geführt, dass auch die aus der Nichtverfügbarkeit oder dem Missbrauch der Informationstechnologie resultierenden Gefahren stetig zugenommen haben.
Wesentliche Bereiche, in denen Risiken auftreten können sind:
Finanzwirtschaftliche Risiken sind im Wesentlichen durch fehlende bzw. mangelhafte Unterstützungsprozesse begründet. Diese umfassen im Wesentlichen die Risiken des Finanzmarktes, der Verfügbarkeit von Finanzmitteln und der Wirtschaftlichkeit von Investitionen.
Das Schuldnerrisiko lässt sich untergliedern in das Bonitätsrisiko im engeren Sinne und das Länderrisiko.
Das Bonitätsrisiko i.e.S. beinhaltet Gründe, die in der Person des Schuldners liegen. Es besteht das Risiko, dass ein Schuldner seinen Verpflichtungen nicht oder nur teilweise nachkommen kann, zum Beispiel Zahlungsunfähigkeit. Ein Hinweis zur Beurteilung der Bonität eines potentiellen Vertragspartners kann das sogenannte Rating (Bonitätsbeurteilung des Schuldners durch eine unabhängige Rating-Agentur, z.B. Notation von Standard & Poors oder Dunn & Bradstreet) sein. Die Bewertung beruht dabei u.a. auf der Eigenkapitalisierung und dem allgemeinen Zahlungsverhalten des Schuldners.
Ein Länderrisiko ist gegeben, wenn ein ausländischer Schuldner trotz eigener Zahlungsfähigkeit aufgrund fehlender Transferfähigkeit und -bereitschaft seines Sitzlandes seine Zins- und Tilgungsleistungen (z.B. für Anleihen) nicht fristgerecht oder überhaupt nicht leisten kann.
Das Währungsrisiko betrifft Umstände, die sich aus der Konvertibilität von Währungen ergeben (Devisenbewirtschaftungen). Das Währungsrisiko beschreibt die Gefahr, dass eine Forderung oder ein Geldbetrag in einer Währung zahlbar ist, bei der durch den Verfall des Kurses oder durch Devisenbewirtschaftung nicht der kalkulierte Forderungsbetrag in Hauswährung erlöst wird. Das Währungsrisiko wird über die erwartete Volatilität im Wechselkurs bewertet (als Orientierung dient die historische Entwicklung, bzw. Volatilität, die über die Standardabweichung berechnet wird).
Alle sonstigen Risiken, die durch drohende Forderungsausfälle geprägt sind und nicht in spezielle Kategorien gefasst sind, können den Sonstigen kritischen Forderungen zugeordnet werden.
Das Liquiditätsrisiko beschreibt die Gefahr, dass das eigene Unternehmen nicht in der Lage ist, seine fälligen Verbindlichkeiten zu jedem Zeitpunkt zu erfüllen.
Das Liquiditätsrisiko selbst kann kaum quantifiziert werden, da die jederzeitige Zahlungsfähigkeit für das Unternehmen existentiell ist. Der finanzielle Spielraum darf nicht durch zu geringe Kreditlinien eingeschränkt und darf dennoch nach oben nicht zu großzügig bemessen sein, da bei jeder bestehenden Kreditlinienhöhe die Gefahr der vollständigen Limitinanspruchnahme besteht.
Die Absicherung von Zinseinkünften oder Zinsausgaben hat bei Liquiditätsgeschäften eine entscheidende Bedeutung für die Sicherstellung der Kalkulation und Ertragslage. Risiken aus Zinsbewegungen können durch einen Zins-Swap, eine Vereinbarung über den Austausch unterschiedlich gestalteter Zahlungsströme während eines bestimmten Zeitraums, gesteuert werden. Zwischen den Vertragsparteien fließen dabei keine Kapitalsummen, sondern lediglich Ausgleichsbeträge über Zinsdifferenzen.
Bei einer Investition werden liquide Mittel in langlebige Vermögensgegenstände umgewandelt. Dadurch wird eine längerfristige Bindung an Verfahren, Kapazitäten, Standorte etc. eingegangen. Die damit einhergehende Abhängigkeit von zukünftigen Entwicklungen stellt das Investitionsrisiko dar.
Die Risiken dieser Kategorie lassen sich in Investitionsrisiken aus Investitionen in Sachanlagen und Immateriellen Vermögensgegenständen, sowie Investitionsrisiken, die aus dem Erwerb von Beteiligungen entstehen können, unterteilen.
Bei den Risiken aus einem Beteiligungserwerb gehen neben den allgemein im Vordergrund stehenden Risiken aus Altlasten und der Integration einer fremden Unternehmenskultur, auch spätere Risiken wie die Entwicklung der bilanziellen Bewertung von Unternehmensanteilen hervor.
Generell lassen sich Risiken aus diesem Risikofeld besonders schwer quantifizieren, können aber bei Vernachlässigung langfristige und schwerwiegende Folgen für ein Unternehmen haben. Die nach Aufbau- und Ablauforganisation unterteilten Risiken aus Personal und Organisation umfassen im Wesentlichen die Risiken aus der Führung und Personalplanung des Unternehmen sowie der organisatorischen Schwachpunkte durch unzureichende Richtlinien oder Kontrollmechanismen.
Der mangelhafte Aufbau einer Organisation kann langfristig Risiken bergen, wenn z.B. durch Mitarbeiterunzufriedenheit, Überlastung und fehlenden Entwicklungsmöglichkeiten eine hohe Fluktuation und damit ein stetiger Know how Abfluss entsteht. Speziell Überalterung kann langfristig den Aktionsradius eines Unternehmens ohne Nachfolgeplanung und Personalentwicklung in Form von schwindender Abwicklungskompetenz beeinträchtigen.
Neben dem Aufbau einer Organisation ist Führung eine der entscheidenden Voraussetzungen für den Erfolg oder Misserfolg des Unternehmens. Schlechte Führung (unklare Anweisungen, unklare Verantwortlichkeiten) kann daher für ein Unternehmen ein Risiko darstellen.
Die Organisation des Unternehmens soll durch Einbau von Kontrollen und fehlerverhindernden Maßnahmen sicherstellen, dass sich alle Beteiligten im Sinne des Unternehmens verhalten. Die Organisation muss daher so ausgestaltet sein, dass Fehlverhalten (Betrug, Veruntreuung, Korruption, Kartellverstöße etc.) wirksam verhindert wird.
Organisationsrisiken bestehen da, wo die Aufbau- oder Ablauforganisation nicht den Anforderungen genügt. Dies kann darauf beruhen, dass organisatorische Anweisungen nicht in ausreichendem Maß vorhanden bzw. falsch gestaltet sind oder dass diese nicht befolgt werden.
Um Risiken in ihrer Auswirkung einschätzen zu können, muss versucht werden, die identifizierten Risiken zu quantifizieren. Jedes Risiko lässt sich dabei anhand der Kriterien
beschreiben. Risiken resultieren regelmäßig aus ungenügender Information über zukünftige Entwicklungen. Aus der Menge der möglichen Entwicklungen müssen Szenarien gebildet werden, die möglichen finanziellen Auswirkungen auf das Unternehmen aufzeigen.
Auch die subjektive Quantifizierung von Risiken ist schwierig. Bei der Ermittlung der subjektiven Einschätzungen kann die Orientierung ähnlichen Ereignissen aus der Vergangenheit helfen.
Außerdem kann die Beschränkung auf Tendenzaussagen helfen, eine ’subjektiv eindeutige’ Einschätzung einer Wahrscheinlichkeit zu erzielen.
Die vorgeschlagene Vorgehensweise und an rechtlichen Kategorien orientierte Herleitung, dürfte sowohl gutachtlich leistbar als auch entscheidungsrelevant sein. Sie ist zwar pragmatisch, gewährleistet dadurch aber die Vergleichbarkeit der einzelnen Aussagen. In den folgenden vier Abschnitten werden die Bewertungsparameter näher erläutert.
Zur Abschätzung des wahrscheinlichen Risikowertes bei Eintritt bzw. Realisierung, muß die wahrscheinlichste finanzielle Auswirkung im Schadensfall angegeben werden. Dieser Erwartungswert spiegelt in der Regel den aktuellen Informationsstatus und die in der Vergangenheit gemachten Erfahrungen ähnlicher Vorgänge wider (z.B. gerichtlicher Vergleich).
Das maximale Risiko lässt sich meist leichter quantifizieren, da oft vertragliche Haftungsgrenzen gegeben bzw. Forderungshöhen bekannt sind. Dieser Wert, oft auch als Worst-Case-Scenario bezeichnet, stellt die maximale finanzielle Auswirkung bei Eintritt auf das Unternehmen dar (z.B. Zahlung der vertraglich vereinbarten maximalen Pönale bei Verzug).
Die einzelnen Szenarien müssen mit Wahrscheinlichkeiten versehen werden. Dabei geht es ausschließlich um subjektive Einschätzungen, da sich objektive Wahrscheinlichkeiten wegen der hohen Komplexität meist nicht ermitteln lassen.
Wurden bisher immer die Risiken in absoluten Beträgen quantifiziert, erfolgt mit der prozentualen Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit eine Gewichtung eines monetären Schadensfalles. Dies mag für den Einzelfall weniger relevant sein, bietet aber bei einer Betrachtung des Gesamtbestandes an Risiken die Möglichkeit der statistischen Auswertung bzw. einer Art Portfolio-Analyse der vorhandenen Risiken.
| Klassifizierung von Eintrittswahrscheinlichkeiten | ||||
| Stufe | Bezeichnung | Erläuterung | quantifiziert | Risiko Beispiel |
| A | sicher | Wirkung wird definitiv / ist eintreten | n=100% | Kunde hat Ziehen der Pönale schriftlich angekündigt / gezogen |
| B | sehr wahrscheinlich | Wirkung wird nach praktischer Vernunft eintreten. | 95%<n<100% | Ziehen der Pönale, da Termin überschritten wurde |
| C | wahrscheinlich | Wirkung wird in mehr als der Hälfte der Fälle eintreten. | 50%<n<95% | Ziehen der Pönale, Abwicklung bei einem Projekt steht deutlich in Verzug |
| D | Möglich | Wirkung kann eintreten, d. h. in weniger als der Hälfte der Fälle, ihr Eintritt ist jedoch nicht von der Hand zu weisen. | 5%<n<50% | Ziehen der Pönale, da Projekt im Verzug – aber Beschleunigungsmaßnahmen eingeleitet |
| E | Unwahrscheinlich | Wirkung wird nach praktischer Vernunft nicht eintreten. | 0%<n<5% | |
| F | Unmöglich | Wirkung kann nicht eintreten. | n=0% | Verzug durch Erdbeben, aber Haftungsausschluß im Fall von Force Majeure |
| G | Unwägbar | Eine Abschätzung ist aufgrund von Unkenntnis nicht vertretbar | ??? | |
Tabelle 1 Eintrittswahrscheinlichkeit von Risiken
Nach Möglichkeit ist die Eintrittswahrscheinlichkeit je Risiko so genau wie möglich anzugeben. Tabelle 2 bietet für eine erste Annäherung Trends zur Abschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein drohender Schadenfall mit der Eintrittswahrscheinlichkeit der Stufe F (unmöglich) durch den damit verbundenen Risikoausschluss nicht als solches in der Risikocheckliste aufgeführt werden muss.
Risiken der Stufe A werden mit Sicherheit eintreten bzw. sind schon eingetreten und sollten deshalb nur so lange in den Listen geführt werden, bis die finanziellen Auswirkungen im Monatsergebnis berücksichtigt sind.
Es kann auch sinnvoll sein, die Wahrscheinlichkeit des umgekehrten Falls – also des Nichteintritts des Risikos – abzuschätzen, um sich auf diese Weise dem betrachteten Fall anzunähern. Eine weitere Möglichkeit, eine Bewertung in schwer abschätzbaren Fällen vorzunehmen, besteht darin, Ranglisten von Wahrscheinlichkeiten zu bilden.
Für identifizierte Risiken lässt sich der mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit nicht überschrittene Verlust (Value at risk oder Money at risk) mit Hilfe von statistischen Verfahren errechnen. Dies gibt in der Regel kein akkurates Ergebnis der Auswirkungen für den Einzelfall, sehr wohl aber für die Gesamtrisiken. Dabei beruht auch diese vorgeschlagene Lösung der subjektiven Einschätzung auf in der Vergangenheit beobachteten Entwicklungen.
In der Gesamtbetrachtung der Risiken im Unternehmen reflektiert die zusätzliche Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit die Reduzierung des Gesamtrisikos vor Eintritt, da zum Einen aufgrund der Maßnahmen zur Risikosteuerung eine Reduzierung, zum Anderen nicht bei allen Risiken eine Realisierung zu erwarten ist.
Um die finanziellen Auswirkungen des Nettorisikos ermitteln zu können, müssen je Einzelrisiko die bilanziell getroffenen Vorsorgemaßnahmen wie Rückstellungen bzw. bei Projekten die gemeldeten Auftragsergebnisveränderungen berücksichtigt werden. Die in der Risikocheckliste angeführten Vorsorgemaßnahmen sollten sich dabei alle auf denselben Berichtsstand beziehen.
Für den Fall, dass eine ungewisse Verbindlichkeit (contingent liability) oder ein Verlust aus schwebendem Geschäft (pending loss) droht, wird die Wahrscheinlichkeit, dass das zukünftige Ereignis eintritt und damit zum Entstehen einer Verbindlichkeit oder eines Verlustes nach dem Bilanzstichtag führt, nach US-GAAP folgendermaßen beschrieben:
Probable: Das zukünftige Ereignis wird mit hoher Wahrscheinlichkeit eintreten (> 70%) und ist deshalb entsprechend bilanziell zu berücksichtigen.
Reasonably Possible: Der Eintritt des Ereignisses ist nicht unbedingt wahrscheinlich, aber dennoch möglich.
Remote: Die Eintrittswahrscheinlichkeit ist gering. Der Eintritt des Ereignisses ist unwahrscheinlich (< 10%).
Die identifizierten und bewerteten Risiken müssen je nach Alarmschwellenwert für eine Analyse kommuniziert und aufbereitet werden. Während zwar alle Risiken in der Checkliste dokumentiert werden müssen, ist für bestimmte Risiken eine zusätzliche Detailanalyse erforderlich. Die Information über das Vorliegen einer Risikosituation muss hierzu von demjenigen, der Kenntnis über das Auftreten der Risikosituation hat, zu demjenigen, der die Verantwortung für die Steuerung des Risikos hat, gelangen. Für die Analyse sind beide Dimensionen, maximale Schadenshöhe und Wahrscheinlichkeit relevant. Eine Verdichtung dieser beiden Größen zu einer Zahl (im Sinne des “Money at Risk”) ist zunächst, wie auch schon bei der Quantifizierung in der Risiko-Checkliste, nicht sinnvoll, da zur inhaltlichen Analyse genaue Informationen über den Sachverhalt benötigt werden.
Als Mittel zur Kommunikation von Risiken eignen sich vor allem Protokolle, in denen die wesentlichen Informationen über den Sachverhalt strukturiert zusammengefasst werden.
Zur Auswertung und Visualisierung kann außerdem eine Risikomatrix eingesetzt werden, mit der sich die ermittelten Risiken graphisch darstellen lassen.
Erkannte und bewertete Risiken müssen mit den Mitteln des Risikomanagements gesteuert werden. Damit diese Steuerung bewusst stattfindet und sich nicht ‘unbewusst’ aus der Nichtkenntnis von Risiken ergibt, ist es erforderlich, dass die Schritte Identifikation – Bewertung – Analyse/Kommunikation stattgefunden haben.
Abbildung 1 Prozessablauf der Risikosteuerung
Unter Vernachlässigung der eindeutig für das Risikomanagement nicht wesentlichen Entwicklungen und Ereignisse kommen als Handlungsmöglichkeiten folgende fünf Alternativen zur Risikosteuerung in Betracht:
Die Problematik, ein Risiko durch mehrere Maßnahmen lösen zu können sowie durch eine Handlungsweise simultan mehrere Risiken zu tangieren, macht die optimale Kombination der risiko-politischen Instrumente schwierig. Die Auswahl alternativer Steuerungsmaßnahmen sollte unter Beachtung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses die Sicherheitsziele des Unternehmens unterstützen. Nach dem Festlegen geeigneter Maßnahmen, dient letztendlich das Risikocontrolling der Messung und Überwachung von Risikopositionen sowie der Analyse des damit korrelierenden Risikopotentials. Das System ist entsprechend an die sich verändernden Situationen anzupassen und spiegelt so den Umfang, die Komplexität und den Risikogehalt der Geschäftstätigkeit wider.
Organisation des Risikomanagements
Durch das Risikomanagement sollen keine zusätzlichen Organisationseinheiten aufgebaut werden. Risikomanagement erfordert vielmehr, dass die risiko-relevanten Aktivitäten bestehender Organisationseinheiten gebündelt und in ein gemeinsames Konzept eingebunden werden.
Die wesentlichen am Risikomanagement Prozeß beteiligten Organisationseinheiten sind
Jede der Organisationseinheiten hat im Rahmen des Risikomanagement-Prozesses ihre spezifische Funktion. Diese Funktionen werden in den folgenden Abschnitten erläutert.
Die Aufgabe des Managements im Risikomanagement-Prozess besteht in der
Die Aufgabe des Controllings im Risikomanagement-Prozess besteht in der Einrichtung eines Planungs- und Berichtswesens für Risiken. Hierzu müssen betriebswirtschaftliche Abläufe festgelegt und als regelmäßiger Prozess umgesetzt werden.
Im budget-orientierten Controlling besteht der Controlling-Prozess aus Planung, Reporting und Analyse. Dieser Prozess findet auch im Risikocontrolling statt. Allerdings müssen, da Risiken sich nicht immer quantifizieren lassen, auch andere Instrumente eingesetzt werden.
Im Kennzahlen-gestützten Controlling findet Planung in Form von Budgets und Zielvorgaben statt. Da Risiken sich nicht zahlenmäßig budgetieren lassen, erfolgt die Vorgabe beim Risikocontrolling in Form von Handlungsanweisungen.
Zur Umsetzung der Grundsätze werden daneben folgende Instrumente eingesetzt:
Standards, die schriftlich dokumentiert sind, erhöhen die Transparenz der Risikosituation auf allen Ebenen des Unternehmens.
Da bei der Risikoidentifikation alle denkbaren Risiken erfasst werden sollen, muss die ursprüngliche Risikosituation, d.h. vor eventuellen Kontrollen und Risikosteuerungsmaßnahmen, untersucht werden.
Die von allen Gesellschaften zu erstellenden Monatsberichte enthalten u.a. Informationen, die eine Einschätzung von Risiken erlauben. Beispiele für solche Daten sind: Auftragsbestand, Auftragseingang, Auslastung, Auftragsbewertung einschl. Restkostenschätzung, etc.
Diese Informationen sind Bestandteil der ‘herkömmlichen’ Berichterstattung und werden weiterhin auf den existierenden Berichtswegen erhoben.
In den monatlich von jeder Strategischen Geschäftseinheit erhobenen Balanced Scorecards sind zahlreiche Angaben enthalten, die als risiko-relevant anzusehen sind. Diese Angaben werden weiterhin auf diese Weise erhoben.
Periodisch wird eine Abfrage durchgeführt, in der das Exposure (Forderungsbestand) der Teilkonzerne je Land erfragt wird. Diese Abfrage wird auch in Zukunft erfolgen.
Nicht alle risiko-relevanten Informationen lassen sich strukturiert in Form von Zahlen erheben. Es ist daher erforderlich, eine Organisation zu schaffen, mit der auch
werden können.
Diesem Ziel dient die Einführung von Risk Assessment and Advisory Committees
I. Vor Beginn der Liquidation
Die in Liquidation befindliche GmbH behält grundsätzlich ihre Rechts-, Partei- und Grundbuchfähigkeit und besteht als Rechtspersönlichkeit fort. Die bisherige Firma ist mit dem Zusatz „in Liquidation“ oder „i.L.“ zu versehen, § 68 Satz 2 GmbHG, und kann im Übrigen weitergeführt werden.
Träger der Liquidation sind die Liquidatoren. Geborene Liquidatoren sind die Geschäftsführer, § 66 Absatz 1 und Absatz 4 i.V.m. § 6 Absatz 2, Sätze 3 und 4 GmbHG. Das Amt kann aber auch, wie vorliegend geschehen, einer anderen Person durch Gesellschaftsvertrag oder durch Beschluss übertragen werden. Die Liquidatoren und ihre Vertretungsmacht sind zur Anmeldung in das Handelsregister anzumelden, § 67 Absatz 1 GmbHG. Ein Liquidator kann das Amt ohne Angabe von Gründen niederlegen. Ein Liquidatorwechsel ist zur Anmeldung in das Handelsregister anzumelden, § 67 Absatz 1 GmbHG.
II. Aufgaben des Liquidators
1. Anmeldung der Auflösung
Grundsätzlich ist die Auflösung einer GmbH von den Liquidatoren beim Registergericht zur Eintragung ins Handelsregister anzumelden, § 65 Abs. 1 Satz 1 GmbHG. Dies ist jedoch dann nicht erforderlich, wenn als Auflösungsgrund die Einleitung eines Konkursverfahrens, die gerichtliche Feststellung eines Mangels am Gesellschaftsvertrag oder die Nichteinhaltung der Verpflichtungen nach § 19 Abs. 4 Satz 1 GmbHG vorliegt, § 65 Abs. 1 Satz 2 GmbHG
2. Bekanntgabe der Auflösung und Aufforderung an die Gläubiger
Die Liquidatoren haben die Pflicht, die Auflösung der Gesellschaft zu drei verschiedenen Zeitpunkten in den in § 30 Abs. 2 GmbHG bezeichneten öffentlichen Blättern bekannt zu machen, § 65 Abs. 2 Satz 1 GmbHG. Gleichzeitig sind die Gesellschaftsgläubiger aufzufordern, ihre Ansprüche gegenüber der GmbH geltend zu machen, § 65 Abs. 2 Satz 2 GmbHG. Die Bekanntmachung kann an drei aufeinander folgenden Tagen erfolgen. Sie könnte etwa lauten:
„Die ABC GmbH mit Sitz in … (HR …) ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden.“
Mit der letzten Veröffentlichung beginnt das Speerjahr zu laufen (vgl. dazu unten unter Ziffer II).
3. Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Gesellschaft
Mit der Auflösung der Gesellschafter treten die Liquidatoren an die Stelle der Geschäftsführer als Organ der Gesellschaft und übernehmen die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Gesellschaft. Das bedeutet, dass der Liquidator z.B. bei Rechtsgeschäften jeder Art, auch gegenüber den Gesellschaftern, als Vertreter der GmbH auftritt, sowie in Prozessen. Die Liquidatoren besitzen somit gegenüber Dritten, zu denen grundsätzlich auch die Gesellschafter gehören, die gleiche gesetzliche Vertretungsmacht wie die Geschäftsführer. Im Innenverhältnis sind die Liquidatoren aber an den Gesellschaftsvertrag, den Liquidationszweck und nach § 37 Abs. 1 GmbHG an die Weisungen der Gesellschafterversammlung gebunden.
§ 70 GmbHG umfasst die Aufgaben der Liquidatoren knapp:
- Beendigung der laufenden Geschäfte,
- Erfüllung der Verpflichtungen der aufgelösten Gesellschaft,
- Einziehen der Forderungen der Gesellschaft,
- Umsetzung des Vermögens der Gesellschaft in Geld,
- gerichtliche und außergerichtliche Vertretung.
Diese Aufzählung ist indes nicht vollständig. Der Liquidator ist organschaftlicher Vertreter der GmbH und hat insoweit alle Rechte und Pflichten des Organs. Der Liquidator ist zu jeder Maßnahme verpflichtet, die der angestrebten Liquidation dient. Insbesondere hat er darauf zu achten, dass die Abwicklung zügig vonstatten geht und ein möglichst hohes Abwicklungsvermögen erwirtschaftet wird.
4. Beendigung der laufenden Geschäfte und Eingehung neuer Geschäfte
Grundsätzlich bedeutet Beendigung der laufenden Geschäfte nicht, alle Geschäfte sofort abzubrechen, die Vermögensgegenstände zu verkaufen und alle Verträge zu kündigen. Es ist vielmehr anzustreben, dass die Abwicklung wirtschaftlich sinnvolle Ergebnisse bringt. So sind ausstehende Leistungen aus noch nicht erfüllten Verträgen zu erbringen, begonnene Maßnahmen weiterzuführen, schwebende Prozesse fort- und durchzuführen.
5. Erfüllungen der Verpflichtungen der Gesellschaft
Hier ist zwischen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten und Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern zu unterscheiden. Aus § 73 Abs. 1 GmbHG ergibt sich, dass Forderungen, die sich aus dem Gesellschaftsverhältnis ergeben, erst nach Befriedigung aller anderen Forderungen zu erfüllen sind.
6. Einziehen der Forderungen der Gesellschaft
Die Einziehung von Forderungen der Gesellschaft ist nicht auf Geldforderungen beschränkt. Hier können auch Dienstleistungs- oder Werkansprüche geltend gemacht werden. Bei Geldforderungen besteht die Möglichkeit, sie durch Verkauf oder Abtretung zu verwerten. Zu den einzuziehenden Forderungen gehören auch solche gegenüber den Gesellschaftern. Dazu zählen auch ausstehende Einlagen auf das Stammkapital. Eine Forderung gegen einen Gesellschafter darf aber nur insoweit eingezogen werden, wie es der Liquidationszweck erfordert.
7. Umsetzung des Vermögens der Gesellschaft in Geld
Eine weitere Aufgabe des Liquidators ist die Umsetzung des Vermögens der Gesellschaft in Geld, um damit die Gläubiger zu befriedigen und das verbleibende Vermögen an die Gesellschafter zu verteilen. Das Gesellschaftsvermögen ist so zu veräußern, dass ein möglichst hoher Gegenwert für die Aktiva erzielt wird. Die Entscheidung darüber liegt allerdings im Ermessen des Liquidators.
8. Steuerliche Pflichten
Die steuerlichen Pflichten eines Liquidators ergeben sich aus § 34 Abs. 1 AO. Danach haben die gesetzlichen Vertreter natürlicher oder juristischer Personen deren steuerliche Pflichten zu erfüllen und insbesondere dafür zu sorgen, dass die Steuern aus den von ihnen zu verwaltenden Mitteln gezahlt werden.
9. Haftung und Entlastung des Liquidators
Für den Liquidator gilt der gleiche Haftungsmaßstab wie für die Gesellschafter, § 43 GmbHG. Die Gesellschafter beschließen die Entlastung des Liquidators.
III. Sperrjahr
Das Sperrjahr beginnt nach § 73 Abs. 1 GmbHG an dem Tag, an dem zum dritten Mal der Gläubigeraufruf (vgl. oben) in den entsprechenden Blättern veröffentlicht wurde. Es handelt sich dabei um eine Frist i.S.v. § 187 Abs. 1 BGB. Erfolgt die letzte Veröffentlichung des Gläubigeraufrufes am 05.11.2004 so endet die Frist mit Ablauf des 05.11.2005. Mit der Vermögensverteilung kann dann also frühestens am 06.11.2005 begonnen werden.
Innerhalb des Sperrjahres darf kein Vermögen durch den Liquidator an die Gesellschafter verteilt werden. Dadurch soll die Sicherung bekannter oder unbekannter Gläubiger gewährleistet werden. Bestand und Fälligkeit von Verbindlichkeiten werden durch das Sperrjahr grundsätzlich nicht berührt. Vor Ablauf des Sperrjahres fällige Verpflichtungen sind zu begleichen. Ansprüche gegen die Gesellschaft können auch zu späteren Zeitpunkten geltend gemacht werden, solange noch Gesellschaftsvermögen vorhanden ist. Ist die Vermögensverteilung noch nicht beendet, ist diese zu unterbrechen und der Gläubiger so zu behandeln wie alle anderen. Meldet sich aber ein Gläubiger erst nach Ablauf des Sperrjahres und Verteilung des Vermögens, dann geht er leer aus.
Allerdings sind bekannte Gläubiger wie sich aus § 73 Abs. 2 GmbHG ergibt, auf jeden Fall zu berücksichtigen. Dies ungeachtet der Tatsache, ob sich der Gläubiger bei der Gesellschaft gemeldet hat oder nicht. Als bekannt gilt ein Gläubiger immer dann, wenn der Grund und die Höhe seiner Forderung dem Liquidator im Wesentlichen bekannt sind. Der Liquidator darf das Vermögen nach § 73 Abs. 2 Satz 2 GmbHG erst dann verteilen, wenn die Erfüllung der bekannten Verbindlichkeiten gesichert ist. Die Vorschriften über das Sperrjahr sind für die Gesellschaft zwingend und können nicht geändert werden.
IV. Gewinnausschüttung
Während der Abwicklung ist eine Gewinnausschüttung unzulässig. § 29 GmbHG ist außer Kraft gesetzt. Dabei gilt die Sperrwirkung soweit, dass nicht nur eine Ausschüttung von Liquidationsgewinnen, sondern auch von Kapital- und Gewinnrücklagen aus der Zeit vor der Auflösung verboten ist.
V. Vermögensverteilung
Grundsätzlich entsteht der Anspruch der Gesellschafter auf Erteilung erst nach Befriedigung oder Sicherung aller Gläubiger und nach Ablauf des Sperrjahres. Bis dahin besteht ein allgemeines Recht der Gesellschafter auf die Liquidationsquote. Nach § 72 Satz 1 GmbHG ist das Vermögen der Gesellschaft nach Ablauf des Sperrjahres entsprechend dem Verhältnis der Gesellschaftsanteile unter die Gesellschafter zu verteilen. Abweichungen können nach § 72 Satz 2 GmbHG durch den Gesellschaftsvertrag festgelegt werden.
VI. Beendigung
Die Gesellschaft ist voll beendet mit Abschluss der Liquidation oder Eintragung der Löschung. Der Abschluss der Liquidation ist zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, § 74 Abs. 1 Satz 1 GmbHG. Die Löschung der Gesellschaft im Handelregister darf nicht vor Ablauf des Sperrjahres erfolgen, um allen Gläubigern die Möglichkeit zu geben, ihre Ansprüche anzumelden.
Die Aufbewahrung der Bücher und Schriften der Gesellschaft nach Beendigung der Liquidation ist in § 74 Abs. 2 GmbHG geregelt. Danach sind alle tatsächlich geführten Geschäftsbücher, Unterlagen und Schriften aufzubewahren, soweit ihre Aufbewahrungsfristen nach § 257 Abs. 4,5 HGB nicht bereits abgelaufen sind. Die Aufbewahrungsfrist beträgt zehn Jahre ab der Übergabe an die Verwahrperson. Die Verwahrperson, die ein Gesellschafter oder ein Dritter (Treuhandgesellschaft, Bank, Liquidator usw. sein kann, muss in der Satzung oder durch Gesellschafterbeschluss bestimmt werden.
Zusammenfassung:
http://stader.de/2009/09/19/database-marketing-diplomarbeit/
Die heutigen nationalen und internationalen Markt- und Wettbewerbsbedingungen sind geprägt durch zunehmende Individualisierung und Differenzierung der Nachfrage. In fragmentierten Märkten kann die originäre Kundenorientierung des Marketing, die gezielte (Neu-)-Kundengewinnung und der Aufbau dauerhafter Geschäfts- bzw. Kundenbeziehungen mit traditionellen Mitteln nicht mehr gewährleistet werden. Neben Produktinnovationen können strategische Wettbewerbsvorteile durch Systeminnovationen geschaffen werden, um die nach K. Backhaus entscheidenden „komparativen Konkurrenzvorteile“ zu erreichen bzw. zu sichern.
Die elektronische Kundenkartei in Form einer Database erlaubt mit ihren vielseitigen personen- und verhaltensbezogenen Informationen die kundenindividuelle Ausrichtung des Marketing-Mix einer Unternehmung. Die Computerunterstützung als Kernelement des Database-Marketing erleichtert es, die zielbezogenen Kundenmerkmale effizient zu verknüpfen und damit relevante Zielgruppen durch individuelle Bewertungen zu identifizieren und zu selektieren. Durch die zusätzliche Erfassung von Erfolgen bzw. Mißerfolgen im Rahmen der sog. Reaktionsdaten entsteht ein unternehmensspezifischer Informationspool, der im Zeitablauf zu einem zentralen strategischen Erfolgsfaktor avanciert.
Database-Marketing-Konzeptionen sind keine rein theoretischen Konstrukte, vielmehr ist Database-Marketing heute bereits fester Bestandteil des Marketing-Instrumentariums vieler Unternehmen:
- Automobilunternehmen entwickeln sog. Kundenkontaktprogramme, um ihre Kunden über den Zeitraum bis hin zum Folgekauf zu betreuen, zu regelmäßigen Werkstattbesuchen anzuhalten und den Folgekauf letztlich vorzukonditionieren.
- Verlage akquirieren Abonnenten durch Direkt-Response-Marketing und sind im Rahmen ihrer Abonnentenbetreuung bestrebt, langfristige Geschäftsbeziehungen aufzubauen. Nebenher nutzen sie ihre Database, um ihren Abonnenten lukrative Produktangebote zu unterbreiten.
- Reiseveranstalter und Reisebüros zielen darauf ab, eine Kontaktbrücke zu ihren Kunden aufzubauen, wodurch sog. Kontaktlücken (d.h. der Zeitraum zwischen den einzelnen Reisen) überbrückt werden sollen.
- Fluggesellschaften betreuen ihre „Vielflieger“ auf der Grundlage einer Database durch regelmäßige Kontaktierungen mittels Informationsprogrammen, Prospekten, Kundenzeitschriften bis hin zu kleinen Präsenten. Insbesondere durch die Vergabe von Kundenkarten sollen Konkurrenzaktivitäten kompensiert bzw. abgeschirmt werden.
- Banken offerieren ihren Kunden gezielt Kredit- und Sparangebote sowie Wertpapieranlagen.
- Kaufhäuser steigen in das Versandgeschäft ein und vergeben Kreditkarten. Mit der so erkannten Kreditwürdigkeit wollen sie besonders gute Kunden an sich binden (Kundenbindungsprogramme).
- EDV-Hersteller konzentrieren ihren Außendienst auf Großkunden (Key Accounts). Kleinkunden werden mit Hilfe von Responsemechanismen (Microsoft-Card bzw. -Club) vorselektiert und erst bei signalisiertem Produktinteresse persönlich aufgesucht bzw. kontaktiert.
- Selbst Hersteller von Convenience-Artikeln (Kaffee, Zigaretten, Windeln usw.) investieren stark, um ihre Kunden namentlich kennenzulernen und durch einen besonderen Service an sich zu binden (z.B. Camel-Club).
Diese Beispiele zeigen, daß Database-Marketing schon heute einen hohen Stellenwert in der unternehmerischen Praxis besitzt. Im Rahmen eines Ausblicks oder einer Perspektive können folgende Thesen als Diskussionsgrundlage herangezogen werden:
- Der Stellenwert des Database-Marketing wird in Zukunft deutlich ansteigen – i.d.R. zu Lasten anderer Methoden.
- Da Kaufentscheider dazu neigen, Lieferanten zu bevorzugen, die eine optimale Betreuungsleistung erbringen, wird die Betreuungsqualität zukünftig einen wichtigen Wettbewerbsfaktor darstellen.
- Kommunikationsmethoden auf Basis einer Database werden in den verschiedenen Branchen noch beachtlich weiter entwickelt werden.
- Die Technologien des Database-Marketing werden sich schrittweise verbessern, wodurch die jeweilige Wirkung immer effizienter wird.
- Die Zahl und die Qualifikation der externen Dienstleister, die für Database-Marketing zur Verfügung stehen, wird weiter steigen (z.B. Ogilvy & Mather Dataconsult G.m.b.H., München)
- Es können sich neue Berufsbilder aus dem Database-Marketing entwickeln: z.B. Datenanalytiker /-in, Zielgruppenmanager /-in oder Datenverarbeitungsspezialist /-in in Marketingfragen usw.
- Die Wirkung der datenbankgesteuerten Marketingmaßnahmen könnte in Zukunft allerdings schnell rückläufig werden, da schon heute viele Entscheider aller Branchen sehr viel häufiger und regelmäßiger von ihren Lieferanten kontaktiert werden; insbesondere durch Post, Telefon und Fax. Dies wird zwangsläufig eine gewissen Abnutzung und Überfrachtung mit sich bringen und auch die Akzeptanz der Marketingmaßnahmen reduzieren. Wie sich dies auswirken wird, ob es ggf. auch zu Ablehnungserscheinungen (Reaktanzwirkungen) kommen wird und welche Konsequenzen dies haben wird, läßt sich heute noch nicht abschätzen.
Mit der unverändert zunehmenden „Informatisierung“ wird auch der Stellenwert des Database-Marketing steigen. Die konzeptionelle und technologische Beherrschung von datenbankgestützten Interaktionsformen wird sowohl im Investitions- als auch im Konsumgüterbereich einen wesentlichen Beitrag für zukünftige Markterfolge leisten.
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Zehnder, C. A.,: Informationssysteme und Datenbanken. 4. Auflage, Stuttgart [Teubner], 1987.
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Zentes, J.: Marketing. In: Baetge, J. (Hrsg.): Vahlens Kompendium der Betriebswirtschaftslehre, Band 1, 1984, S. 299-366.
Mehr dazu hier: http://stader.de/2009/09/19/database-marketing-diplomarbeit/
Dirk Stader
Es ist wirklich erstaunlich, im Privatleben versuchen viele Menschen Moral und Ethik als wesentliche Grundzüge menschlichen Zusammenlebens auch zu leben. Sie versuchen ein ethisch und moralisch einwandfreies Verhältnis zu ihren Freunden, ihrem Partner oder ihrer Familie aufzubauen. Diese Mechanismen scheinen allerdings im Geschäftsleben vollkommen ignoriert zu werden bzw. einfach nicht zur Anwendung zu kommen. Hier scheinen Betrug, Selbstoptimierung, finanzieller Eigennutz vorzuherrschen. Moral und Ethik sind hier maximal noch eine gekünzelte Sichtweise denn ein universeller Wert. Der moralische, ethische und sittliche Verfall ist eher Normalität denn Ausnahme.
Mein Plädoyer ist relativ einfach: die Mechanismen die viele im Privatleben automatisch anwenden und anscheinend auch verinnerlicht haben, müssen im Geschäftsleben zur Anwendung kommen. Damit würde man richtiger Weise Kollegen, Vorgesetzte, Gesellschafter und Geschäftspartner genauso behandeln wie Freunde und Familie.
Dem Streben nach immer größerem Wachstum*, der kontinuierlichen Steigerung des finanziellen Erfolges, würde das Postulat eines gemeinsamen Erfolges einer sog. “win-win”-Situation weichen. Eben nicht mehr die einseitige Optimierung zu Lasten eines anderen, sondern die bewusste Inkaufnahme der eigenen Grenzen, da hier die Freiheitsgrade eines Dritten beeinträchtigt und eingeschränkt werden.
Ist dies eine Utopie, oder kann das allgemeine Wertegerüst eines Managers, Unternehmensführers, einer Führungsperson im Rahmen einer generellen Gerechtigkeit nachhaltig verändert werden? Ich bin mir ziemlich sicher, dass dies möglich ist.
Meines Erachtens geht es um Vorbilder, Leute mit dem Anspruch die Welt zu verbessern: Gerechtigkeit, Wahrhaftigkeit, Bescheidenheit, Angemessenheit, Loyalität und von mir aus auch graduelle Demut sind sicherlich nicht die schlechtesten Ratgeber auf dem Weg zu einem moralischen, ethischen Miteinander auch in der Geschäftswelt.
Dies ist die Suche nach dem guten Kern, den wahrscheinlich jeder bei seiner Geburt mitbekommen hat und viele, vor allem solche, die es auf der vermeintlich höheren Evolutionsstufe eines “Managers” zu etwas gebracht haben, verloren haben.
Jeder sollte für sich und im kleinen anfangen, moralisch, ethische Grundzüge in seinem Arbeitsalltag zu integrieren und damit eine Vorbildfunktion für seine Mitarbeiter, Kollegen und Geschäftspartner zu übernehmen. Dies ist meines Erachtens der Beginn eines verhaltensinduzierten Assimilationsprozesses, an dessen Ende eine moralische und ethisch vertretbare Geschäftspolitik steht, die eben nicht nur eine gekünzelte Sichtweise ist.
Klingt einfach, ist auch so.
Dirk Stader
* Übrigens einer meiner Lieblingssprüche lautet: “Die Bäume haben eher als wir Menschen begriffen, dass man in einem begrenztem System nicht unbegrenzt wachsen kann.”
Macht eignet sich vorzüglich
den Menschen das Klavierspielen zu verbieten,
es ist jedoch ein völlig untaugliches Mittel
um es ihnen beizubringen
Shareholder Value Ansatz / Economic Value Added
Leistungsbeurteilung mit Hilfe des „economic value added““ (EVA)
Der Share-Holder-Value- oder Wertsteigerungsansatz ist zur Zeit in aller Munde, da immer mehr Unternehmen den überlegenen Steuerungsansatz im Rahmen des strategischen Focus erkennen. Einige gehen sogar soweit, von einem Paradigmawechsel hin zur wertorientierten Unternehmensführung zu sprechen, der letzlich eine Übrlebensstrategie im globalen Wettbewerb darstellt.
Um ein erstes Gefühl für diesen neuen betriebswirtschaftlichen Ansatz zu entwickeln, wird nachfolgend kurz und übersichtlich der Share-Holder Value Ansatz im allgemeinen skizziert.
Auf Basis der Allokationstheorie und dem damit einhergehenden Grundsatz der optimalen Allokation in Verbindung mit der Theorie von der Maximierung des Marktwertes des Eigenkapitals sucht die Share-Holder-Value-Analyse nach denjenigen Prozessen im Unternehmen, die Wert schaffen oder vernichten. Damit rückt die wertorientierte Protfoliogestaltung und Ressourcenzuteilung in das Zentrum strategischer Überlegungen. Der Grundgedanke einer „wertorientierten Unternehmensführung“ ist denkbar einfach: Alle Anstrengungen im Unternehmen müssen sich danach ausrichten, den Wert des Unternehmens für ihre Eigentümer zu steigern. Nach diesem Prinzip steuert bspw. Bayer die Geschäfte seiner ca. 400 Gesellschaften. Meßlatte für jeden Bereichsleiter sind dabei die Kapitalkosten des jeweiligen Marktsegmentes. In diesem Zusammenhang werden Untergrenzen formuliert, die in jedem einzelnen Segment verdient werden müssen. Lt. R.J. Köhler, Vorstand SGL Carbon, verhalf ein weitreichendes Share-Holder-Value-Programm zum Turnaround im Kerngeschäft „Graphitelektroden“.
Value Based Management verändert dabei die Aufbau- und Ablauforganisation eines Unternehmens und sichert den strategischen Erfolg.
Die Liste der Unternehmen, die mit dem Share-Holder-Value-Ansatz bereits Erfolge erzielen ist eindrucksvoll:
– Jungheinrich AG
– Henkel KGaA
– SGL Carbon AG
– Gehe AG
– Veba AG
– BASF AG
– Siemens AG
– VW AG
– u.v.m
- in der Zielfindung, Zielvereinbarung kann der Ergebnisspielraum von Geschäftsbereichen, weil realistischer einschätzbar, in angemessene Ziele umgesetz und damit besser ausgeschöpft werden.
- Steuerung des internen Wettbewerbs um Ressourcen
- laufende jährliche Kontrolle mittels Rendite-Kapitalkosten-Vergleich
- die Aussagefähigkeit der Managementinformationssysteme wird durch wertorientierte Größen erheblich verbessert
- Leistungsbeurteilung von Führungskräften mittels gerechtere Maßstäbe, die sich am Beitrag zum Unternehmenswert orientieren
- Beurteilung von Anlagestrategiealternativen aus Anteilseignersicht
- Basis für Budgetverteilung
- dient der Beurteilung alternativer Strategien, für Investitionsvorhaben
- Entscheidungshilfe bei Restrukturierungen
Nach der Value Added Methode hat Bain&Company die 470 größten deutschen Unternehmen aus Industrie, Handel und Verkehr im Durchschnitt der vergangenen drei Jahre analysiert. Das Ergebnis ist deprimierend, die Performance der deutschen Unternehmen ist schwach. Von den rd. 470 Unternehmen liegen im Durchschnitt der vergangenen drei Jahre 314 im negativen Bereich (67%). Wie groß in einigen Konzernen die Performancelücke tatsächlich ist zeigt das Beispiel VW. Bereits 1990, als die Welt das Automobilbauers noch in Ordnung war, fehlten VW im operativen Geschäft 1,4 Mrd. DM. Das hierfür eingesetzte Kapital betrug 26 Mrd.DM, die Capital Charge 10% 2,6 Mrd. DM, die – vom operativen Ergebnis abgezogen – zu einem Value Added von minus 1,4 Mrd. DM führt.
Abgeleitet aus dem Share-Holder Value Ansatz wurde das EVA-Model als Leistungsbeurteilungsmaßstab entwickelt. Der EVA ist der einzige Wertansatz, der vorwärtsgerichtete Bewertungen (im Sinne von Kapitalwertkalkülen), Entscheidungen und Budgetierungen mit rückwärtsgerichteten Berurteilungen verbindet.[2] Der EVA ist dementsprechend geeignet, die Entwicklung eines Wertbeitrages in der Vergangenheit abzubilden. Er gewährleistet eine Ex-post-Betrachtung, die darstellt, in wieweit es dem Unternehmen in der Vergangenheit gelungen ist, den Wert des Unternehmens zu steigern. Durch die explizite Berücksichtigung des Kapitaleinsatzes wird ein Vergleich zwischen kapital- und arbeits-/material-intensiven Unternehmen ermöglicht.
Nur eine Rentabilität oberhalb der Kapitalkosten schafft Wert, andernfalls wird aus Sicht des Kapitalgebers Wert vernichtet.
Der EVA ist eine jährliche Erfolgsgröße, die ausgehend vom operativen Ergebnis eines Unternehmens ermittelt wird. Dieses Ergebnis wird um die Nutzungskosten für das eingesetzte Kapital, die Kapitalkosten (Capital Charge), bereinigt. Die Kapitalkosten hängen von der Höhe des investierten Kapitals (Capital Empoyed) und von einem Kapitalkostensatz ab. Der Economic Value Aded wird durch Subtraktion der Kapitalkosten vom operativen Ergebnis bestimmt.
Nach dem EVA-Konzept sind Unternehmen erst dann erfolgreich, wenn Sie aus ihrer Geschäftstätigkeit eine über der Mindestverzinsung des gebundenen Vermögens liegende Rendite erwirtschaften.
Die errechneten EVA-Werte sind mit der Gewerbeertragssteuer als Unternehmens- bzw. Kostensteuer belastet. Der EVA ist somit eine dem Kapitalgebern zur Verfügung stehede Größe vor Steuern (Bruttogröße), vergleichbar einer Anlage in festverzinslichen Wertpapieren, deren Rendite ebenfalls eine Bruttorendite vor Steuern ist.[3]
I. Ermittlung des Gesamtinformationsbeadrfs
II. Datenmaterial aufbereiten (speziell Bilanz- und GuV-Daten und Mittelfristplanung)
III: Bestimmung des EVA und Darstellung der Wertentwicklung im Zeitablauf
IV. Auswahl von Benchmarks und Vergleich der Ergebnisse
V. Präsentation
Dirk Stader
[1] Vgl. Copeland, Tom/ Koller, Tim/ Murrin, Jack, Unternehmenswert (McKinsey)
[2] Vgl. Steward
[3] Diese Betrachtung entspricht dem Vorgehen bei der in Deutschland vorherrschenden transaktionsorientierten Bewertung, bei der in der Regel von einer Vollausschüttungshypothese ausgegeangen wird.
Der Held unserer kleinen Geschichte befindet sich mit seinem Boot (für andere ist das Boot, ein Synonym für das eigene Unternehmen) in einem fürchterlichen Sturm. Es regnet in Bindfäden, Donner und Blitze krachen in kurz auf einander folgenden Rhythmen vom Himmel. Das Boot / Unternehmen schwankt stark und kann sich bei jeder neu aufkommenen Windböe nur mit aller letzter Kraft wieder aufrichten. Nach einem stundenlangen Kampf (bei Unternehmen mehrere Monate) kann sich das Boot den unwirklichen Bedingungen der Sturmfront (oder der schlechten wirtschaftlichen Lage) nicht mehr widersetzen. Es kentert und zerschellt an einem Riff.
Der Held unserer Geschichte wird ins Wasser geschleudert und kämpft einen kurzen harten Kampf mit den Elementen. Im letzten Augenblick kann er sich mit fast unmenschlicher Kraft (oder mit dem letzten Euro) auf die äußerste Spitze einer kleinen trostlosen Insel retten. Es ist vollkommen klar, dieser schnöden, ungastlichen Einöde, wird er nie wieder entkommen.
Unser Held liegt stundenlang völlig erschöpft am Boden, bevor er wieder etwas spürt. Die Kräfte sammeln sich langsam und unser Held ist erstmals nach Stunden wieder fähig einen klaren Gedanken zu fassen.
In diesem Zustand erhebt er klagend seinen Kopf zum Himmel und schreit verzweifelt. “Warum ich?”
Und vom Himmel ertönt eine ruhige, volle Stimme und erklärt (wahrscheinlich akzelzuckend): “Warum nicht?”
hmm, Dirk Stader