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	<title>Stader &#039;s Welt &#187; Information</title>
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	<description>Wieder ein Blog, den die Welt nicht braucht?!</description>
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		<title>Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG)</title>
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		<pubDate>Mon, 02 Apr 2012 07:57:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dirk Stader</dc:creator>
				<category><![CDATA[Information]]></category>
		<category><![CDATA[Wissen Know-how]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsleben]]></category>
		<category><![CDATA[Meinung]]></category>

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		<description><![CDATA[Das ESUG trat am 01. März 2012 in Kraft und ist ein wichtiger Schritt für einen potenziellen Neu-Start für Insolvenzgefährdete Unternehmen. Bisher konnte man in Deutschland die Unternehmensinsolvenz mit der faktischen Liquidation des Unternehmens gleichsetzen, da das Restvermögen zur quotalen Bedienung von Gläubigerverbindlichkeiten genutzt wurde. Das ESUG schafft durch seine neuen Regelungen die Grundlage für [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Das <strong>ESUG</strong> trat am 01. März 2012 in Kraft und ist ein wichtiger Schritt für einen potenziellen Neu-Start für Insolvenzgefährdete Unternehmen. Bisher konnte man in Deutschland die Unternehmensinsolvenz mit der faktischen Liquidation des Unternehmens gleichsetzen, da das Restvermögen zur quotalen Bedienung von Gläubigerverbindlichkeiten genutzt wurde. Das ESUG schafft durch seine neuen Regelungen die Grundlage für eine neue Insolvenzkultur in Deutschland, die sich an international bereits bewährte Vorgehensweisen annähert. Insolvenzgefährdete Unternehmen erhalten damit erstmals eine reelle Chance die faktische Liquidation zu vermeiden und sich zu sanieren. Sowohl Schuldner als auch Gläubigerinteressen werden durch das ESUG nachhaltig gestärkt:</p>
<ul style="text-align: justify;">
<li>Durch das <strong>Schutzschirmverfahren</strong> erhält der Schuldner die Möglichkeit unter der Aufsicht eines Verwalters innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten ein Sanierungskonzept zu erarbeiten, das in einem anschließenden Insolvenzplan umgesetzt werden kann/soll. Das ESUG gibt hierbei den Spielraum, dass Gerichte den vom Schuldner vorgeschlagenen Verwalter (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater etc.) als vorläufigen Sachverwalter einsetzen können und sollen. Zudem können Anträge gestellt werde, bei denen es das Gericht untersagt, innerhalb dieses drei monatigen Zeitraums Zwangsvollstreckungen gegen den Schuldner zu betreiben und bestehende Zwangsvollstreckungen können ausgesetzt werden. Es wird im Schutzschirmverfahren auch kein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und der Schuldner kann weiterhin frei über sein Vermögen verfügen.</li>
<li>Im Rahmen des <strong>Planverfahrens</strong> können bestehende Gläubigerforderung in Geschäftsanteile umgewandelt werden (Debt-Equity-Swaps), allerdings nur mit Zustimmung der Gesellschafter des Schuldners. Dabei bringen Gläubiger eines Unternehmens, nach einer vorangegangenen Kapitalherabsetzung, ihre Forderungen im Rahmen einer Kapitalerhöhung als Sacheinlage in das Unternehmen ein. Hier geht m.E. das ESUG leider nicht weit genug, da es nicht möglich ist den Debt-Equity-Swap gegen den Altgesellschafterwillen durchzusetzen (wg. übermäßigen Obstruktionsrechten der Altgesellschafter) und auch der Gläubiger kann nicht dazu gezwungen werden Forderungen in Eigenkapital umzuwandeln. D.h. die Erfolgschance des Debt-Equity-Swaps hängt von der Kooperationsbereitschaft von Altgesellschafter und Gläubigern ab. Zudem verbessert sich die Umsetzbarkeit des Planverfahrens, da moderate Hürden eingezogen wurden, so dass einzelne Gläubiger nicht mehr in missbräuchlicher Weise das Wirksamwerden des Insolvenzplans verhindern können.</li>
<li>Das ESUG stärkt die <strong>Gläubigerautonomie</strong>, indem Unternehmen, deren Betrieb noch nicht eingestellt ist und die eine gewisse Markbedeutung haben (Umsatz, Mitarbeiteranzahl etc.), die Möglichkeit erhalten, einen vorläufigen Gläubigerausschuss einzuberufen. Der Ausschuss hat ein wichtiges Mitspracherecht bei der Auswahl des Insolvenzverwalters sowie der Anordnung der Eigenverwaltung. Wenn der Ausschuss die Eigenverwaltung befürwortet, sollen die Gerichte an diese Entscheidung gebunden sein. Dies gilt auch für die vorgeschlagene Person des Insolvenzverwalters, die &#8211; eine einstimmige Einigung des Ausschusses auf einen Insolvenzverwalter vorausgesetzt &#8211; vom Gericht nur dann abgelehnt werden darf, wenn dieser offensichtlich ungeeignet ist.</li>
<li>Durch den <strong>Vollstreckungsschutz nach Verfahrensaufhebung</strong> soll vermieden werden, dass Forderungen, die nicht im Rahmen des Insolvenzverfahrens angemeldet wurden, zu einem späteren Zeitpunkt die Finanzplanung stören bzw. den Insolvenzplan gefährden. Hierzu wurde ein Vollstreckungsschutz nach der Verfahrensaufhebung installiert und Gerichte können dem Schuldner diesen Vollstreckungsschutz gewähren. Zudem wurden die Verjährungsfristen für verspätete Forderungen (also solche, die nicht zum Abstimmungstermin angemeldet worden waren) deutlich auf ein Jahr verkürzt.</li>
</ul>
<p style="text-align: justify;">Abschliessende Bewertung: insgesamt ein guter Ansatz das Isolvenzrecht stärker mit dem Gesellschaftsrecht zu verweben. Es geht aber leider nicht weit genug, da Kompetenzstreitigkeiten der beteiligten Organ, Gruppen und Gerichte vorprogramiert sind.</p>
<p style="text-align: justify;">Dirk Stader</p>
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		</item>
		<item>
		<title>CPC, CPO, CPM, TKP, AD-Impressions etc.</title>
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		<pubDate>Tue, 15 Nov 2011 09:31:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dirk Stader</dc:creator>
				<category><![CDATA[Information]]></category>
		<category><![CDATA[Ideen]]></category>
		<category><![CDATA[Internet]]></category>

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		<description><![CDATA[CTR CPC CPM ETC AD-Impressions = 200.000 /1000 200 (= für TKP) Kosten = 1.000 Visits = 2.000 TKP (CPM) = Kosten = 1.000 = 5 AD-Impressions/1000 200 Clicks = 2.000 O&#8217;s = 100 CPC = 1.000 = 0,50 2.000 Clicks = CTR = 1,00% = TKP (CPM) = 1,00% AD-Impressions 1000 x CPC Kosten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://stader.de/wp-content/uploads/2011/11/CTR-CPC-CPM-ETC.xlsx">CTR CPC CPM ETC</a></p>
<table width="657" border="0" cellspacing="0" cellpadding="0">
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<td width="42">=</td>
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<td width="42">/1000</td>
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<td width="14"></td>
<td width="43"></td>
</tr>
<tr>
<td height="20"></td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
</tr>
<tr>
<td height="36">Kosten</td>
<td></td>
<td></td>
<td>=</td>
<td>1.000</td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
</tr>
<tr>
<td height="20"></td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
</tr>
<tr>
<td height="36">Visits</td>
<td></td>
<td></td>
<td>=</td>
<td>2.000</td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
</tr>
<tr>
<td height="20"></td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
</tr>
<tr>
<td rowspan="2" height="40">TKP (CPM)</td>
<td rowspan="2">=</td>
<td><span style="text-decoration: underline;">Kosten</span></td>
<td>=</td>
<td><span style="text-decoration: underline;">1.000</span></td>
<td rowspan="2">=</td>
<td rowspan="2">5</td>
<td></td>
<td></td>
</tr>
<tr>
<td height="20">AD-Impressions/1000</td>
<td></td>
<td>200</td>
<td></td>
<td></td>
</tr>
<tr>
<td height="20"></td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
</tr>
<tr>
<td height="36">Clicks</td>
<td></td>
<td></td>
<td>=</td>
<td>2.000</td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
</tr>
<tr>
<td height="20"></td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
</tr>
<tr>
<td height="36">O&#8217;s</td>
<td></td>
<td></td>
<td>=</td>
<td>100</td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
</tr>
<tr>
<td height="20"></td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
</tr>
<tr>
<td rowspan="2" height="40">CPC</td>
<td rowspan="2">=</td>
<td><span style="text-decoration: underline;">1.000</span></td>
<td>=</td>
<td rowspan="2">0,50</td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
</tr>
<tr>
<td height="20">2.000</td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
</tr>
<tr>
<td height="20"></td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
</tr>
<tr>
<td height="20"><span style="text-decoration: underline;">Clicks</span></td>
<td rowspan="2">=</td>
<td rowspan="2">CTR</td>
<td rowspan="2">=</td>
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<td rowspan="2">=</td>
<td><span style="text-decoration: underline;">TKP (CPM)</span></td>
<td rowspan="2">=</td>
<td rowspan="2">1,00%</td>
</tr>
<tr>
<td height="20">AD-Impressions</td>
<td>1000 x CPC</td>
</tr>
<tr>
<td height="20"></td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
</tr>
<tr>
<td height="20"><span style="text-decoration: underline;">Kosten</span></td>
<td rowspan="2">=</td>
<td rowspan="2">CPO</td>
<td rowspan="2">=</td>
<td><span style="text-decoration: underline;">1.000</span></td>
<td rowspan="2">=</td>
<td rowspan="2">10</td>
<td></td>
<td></td>
</tr>
<tr>
<td height="20">∑ O&#8217;s</td>
<td>100</td>
<td></td>
<td></td>
</tr>
<tr>
<td height="20"></td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
</tr>
<tr>
<td height="20"><span style="text-decoration: underline;">CPC</span></td>
<td rowspan="2">=</td>
<td rowspan="2">CVR</td>
<td rowspan="2">=</td>
<td><span style="text-decoration: underline;">0,50</span></td>
<td rowspan="2">=</td>
<td rowspan="2">5,0%</td>
<td></td>
<td></td>
</tr>
<tr>
<td height="20">CPO</td>
<td>10</td>
<td></td>
<td></td>
</tr>
<tr>
<td height="20"></td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
</tr>
<tr>
<td height="20"><span style="text-decoration: underline;">AI x CPM</span></td>
<td rowspan="2">=</td>
<td rowspan="2">Kosten</td>
<td rowspan="2">=</td>
<td><span style="text-decoration: underline;">1.000.000</span></td>
<td rowspan="2">=</td>
<td rowspan="2">1.000</td>
<td></td>
<td></td>
</tr>
<tr>
<td height="20">1000</td>
<td>1.000</td>
<td></td>
<td></td>
</tr>
<tr>
<td height="20"></td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
</tr>
<tr>
<td style="text-align: left;" height="20">
<address>O = Order</address>
<address>AI= Ad Impressions</address>
<address>CPC = Cost per Click</address>
<address>CPM/TKP= Tausenderkontaktpreis</address>
<address>CVR = Konversionsrate</address>
</td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
</tr>
<tr>
<td colspan="2" height="20"></td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
</tr>
<tr>
<td height="20"></td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
</tr>
<tr>
<td colspan="3" height="20"></td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
</tr>
<tr>
<td colspan="2" height="20"></td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
</tr>
</tbody>
</table>
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		button.onclick = function(e) {
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		</item>
		<item>
		<title>QR Code &#8211; Erstellung für eine Webseite</title>
		<link>http://stader.de/2011/08/29/qr-code-erstellung/</link>
		<comments>http://stader.de/2011/08/29/qr-code-erstellung/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 29 Aug 2011 13:48:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dirk Stader</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[interessante Web-Seiten]]></category>
		<category><![CDATA[Produkte]]></category>
		<category><![CDATA[Wissen Know-how]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsleben]]></category>
		<category><![CDATA[Ideen]]></category>
		<category><![CDATA[Information]]></category>
		<category><![CDATA[Internet]]></category>

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		<description><![CDATA[QR Codes kann man für Webseiten hier erzeugen: http://www.qr.de/ für die Webseite www.stader.de sieht das dann so aus: oder für Visitenkarten hier. http://www.tec-it.com/online-demos/Business-Cards/Free-Business-Cards.aspx?LANG=de sieht dann so aus: &#160; &#160; &#160; &#160; &#160; &#160; &#160; &#160; &#160; Klingt einfach, ist auch so. Dirk Stader Share Tweet]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>QR Codes kann man für Webseiten hier erzeugen:</p>
<p><a href="http://www.qr.de/">http://www.qr.de/</a></p>
<p>für die Webseite <a href="http://www.stader.de">www.stader.de</a> sieht das dann so aus:</p>
<p><a href="http://qr.de/pa8"><img src="http://images.qr.de/pa8" alt="" /></a></p>
<p>oder für Visitenkarten hier.</p>
<p><a href="http://www.tec-it.com/online-demos/Business-Cards/Free-Business-Cards.aspx?LANG=de">http://www.tec-it.com/online-demos/Business-Cards/Free-Business-Cards.aspx?LANG=de</a></p>
<p>sieht dann so aus:</p>
<p><a href="http://stader.de/wp-content/uploads/2011/08/BusinessCardHandler.gif"><img class="alignleft size-medium wp-image-1220" title="BusinessCardHandler" src="http://stader.de/wp-content/uploads/2011/08/BusinessCardHandler-300x210.gif" alt="" width="300" height="210" /></a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Klingt einfach, ist auch so.</p>
<p>Dirk Stader</p>
<a href="http://www.facebook.com/share.php?u=http%3A%2F%2Fstader.de%2F2011%2F08%2F29%2Fqr-code-erstellung%2F&amp;t=QR%20Code%20-%20Erstellung%20f%C3%BCr%20eine%20Webseite" id="facebook_share_button_1209" style="font-size:11px; line-height:13px; font-family:'lucida grande',tahoma,verdana,arial,sans-serif; text-decoration:none; display: -moz-inline-block; display:inline-block; padding:1px 20px 0 5px; margin: 5px 0; height:15px; border:1px solid #d8dfea; color: #3B5998; background: #fff url(http://b.static.ak.fbcdn.net/images/share/facebook_share_icon.gif) no-repeat top right;">Share</a>
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	</script>
	
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		</item>
		<item>
		<title>Steuersenkungen, so ein Quatsch</title>
		<link>http://stader.de/2011/07/06/steuersenkungen-so-ein-quatsch/</link>
		<comments>http://stader.de/2011/07/06/steuersenkungen-so-ein-quatsch/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 06 Jul 2011 18:34:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dirk Stader</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Information]]></category>
		<category><![CDATA[Meinung]]></category>
		<category><![CDATA[Merkel]]></category>
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		<category><![CDATA[Steuersenkungen]]></category>
		<category><![CDATA[Weisheiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Steuersenkungspläne der Bundesregierung bzw. das Geschenk an den Koalitionspartner FDP ist so ziemlich das dämlichste was ich in der letzten Zeit in der Politik gesehen habe. Und das heißt schon was, es gab nämlich viele Themen, die hart auf dieses Prädikat hingearbeitet haben, von einzelnen Politikern, die diese Adjektiv anstelle von Doktortiteln meiner Meinung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Die Steuersenkungspläne der Bundesregierung bzw. das Geschenk an den Koalitionspartner FDP ist so ziemlich das dämlichste was ich in der letzten Zeit in der Politik gesehen habe. Und das heißt schon was, es gab nämlich viele Themen, die hart auf dieses Prädikat hingearbeitet haben, von einzelnen Politikern, die diese Adjektiv anstelle von Doktortiteln meiner Meinung nach führen sollten, mal ganz abgesehen.</p>
<p style="text-align: justify;">Wie kann jemand ohne Not und vor dem Hintergrund der desolaten Verschuldung (nur noch mal zur Weiderholung 27 Mrd. EUR Neuverschuldung) des Landes auch nur im Entferntesten auf eine solche Schnapsidee kommen. Ich kann mir überhaupt nicht vorstellen, dass die Mehrheit der Bevölkerung soetwas will. Ich denke es ist uns allen geholfen, wenn Deutschland sich weiter so stabil entwickelt und vor allem nachhaltig, finanziell stabil ist und bleibt.</p>
<p style="text-align: justify;">Warum machen die Politiker nicht mal was vernünftiges, konsolidieren den Haushalt, bauen die Staatsquote ab, reformieren das Steuersystem (der alte Bierdeckelansatz“ gefällt mir immer noch am Besten), verkleinern den Bundestag auf 50 Politiker, fassen Städte und Gemeinden zusammen, legen Behörden zusammen, bauen Online-Präsenzen und –zugänge für den Bürger auf etc. Hier gibt es genug zu tun, vor allem innenpolitisch. Aber nein, da traut sich ja keiner ran, Feiglinge. Zuviel Angst vor Lobbyisten, obwohl Frau Merkel ja eigentlich gezeigt hat, dass selbst so brisante Themen wie der Atomausstieg (den ich persönlich übrigens richtig finde und ich denke es wird auch gelingen und wir werden 2020 ganz erstaunt sein, dass es geklappt hat) auch gegen mächtige Lobbygruppen durchgesetzt werden kann. Warum machen wir nicht weiter und bauen nach und nach alle Pfründe ab.</p>
<p style="text-align: justify;">Aber nein, es sollen jetzt Steuersenkungen sein. Na Glückwunsch. Also ich weiß eins für mich ganz sicher, wenn dieses Thema ernsthaft umgesetzt wird, werde ich weder CDU noch FDP je wieder wählen. Ich wechsle dann zu den Grünen (na prima, hätte nie gedacht, dass es einmal so weit kommt) oder ich wähle die Piratenpartei, oder irgendwas in der Richtung. Steuersenkungen liebe Politiker sind Schwachsinn und ich denke die Mehrheit der Menschen hier in Deutschland sieht das ähnlich. Macht endlich Euren Job und macht ihn vor allem gut. Jeder von uns versucht im Job sein bestes zu geben, warum macht diese Berufsgruppe es nicht genauso. Und die wundern sich über Politikverdrossenheit; ist klar. Mich wundert hier gar nichts mehr.</p>
<p style="text-align: justify;">Klingt einfach, ist auch so.</p>
<p style="text-align: justify;">Dirk Stader</p>
<a href="http://www.facebook.com/share.php?u=http%3A%2F%2Fstader.de%2F2011%2F07%2F06%2Fsteuersenkungen-so-ein-quatsch%2F&amp;t=Steuersenkungen%2C%20so%20ein%20Quatsch" id="facebook_share_button_1196" style="font-size:11px; line-height:13px; font-family:'lucida grande',tahoma,verdana,arial,sans-serif; text-decoration:none; display: -moz-inline-block; display:inline-block; padding:1px 20px 0 5px; margin: 5px 0; height:15px; border:1px solid #d8dfea; color: #3B5998; background: #fff url(http://b.static.ak.fbcdn.net/images/share/facebook_share_icon.gif) no-repeat top right;">Share</a>
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		<item>
		<title>Was macht eigentlich ein Manager?</title>
		<link>http://stader.de/2011/05/20/was-macht-eigentlich-ein-manager/</link>
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		<pubDate>Fri, 20 May 2011 11:37:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dirk Stader</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Information]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsleben]]></category>
		<category><![CDATA[Management]]></category>
		<category><![CDATA[Manager]]></category>
		<category><![CDATA[Meinung]]></category>

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		<description><![CDATA[Jeder spricht über Management und jeder ab einer bestimmten Hierarchiestufe fühlt sich als Manager. Der Ursprung des &#8220;Managements&#8221; als reine Begrifflichkeit geht auf Peter Drucker &#8220;The Practice of Management&#8221; aus dem Jahr 1954 zurück (http://www.amazon.de/Practice-Management-Peter-F-Drucker/dp/0060878975/ref=sr_1_1?ie=UTF8&#38;qid=1305891130&#38;sr=8-1). Natürlich gab es auch schon vorher Management bzw. Manager, aber Peter Drucker hat diesem Begriff mit seinem Werk Profil gegeben. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Jeder spricht über Management und jeder ab einer bestimmten Hierarchiestufe fühlt sich als Manager. Der Ursprung des &#8220;Managements&#8221; als reine Begrifflichkeit geht auf Peter Drucker &#8220;The Practice of Management&#8221; aus dem Jahr 1954 zurück (<a href="http://www.amazon.de/Practice-Management-Peter-F-Drucker/dp/0060878975/ref=sr_1_1?ie=UTF8&amp;qid=1305891130&amp;sr=8-1">http://www.amazon.de/Practice-Management-Peter-F-Drucker/dp/0060878975/ref=sr_1_1?ie=UTF8&amp;qid=1305891130&amp;sr=8-1</a>). Natürlich gab es auch schon vorher Management bzw. Manager, aber Peter Drucker hat diesem Begriff mit seinem Werk Profil gegeben.</p>
<p>Es tut immer mal wieder gut, sich als Manager seine ureigensten Aufgaben noch einmal vor Augen zu halten und die definierte Peter Drucker schon damals wie folgt:</p>
<ul>
<li>&#8220;Ein Manager legt Ziele fest.</li>
<li>Ein Manager organisiert.</li>
<li>Ein Manager motiviert und kommuniziert.</li>
<li>Ein Manager beurteilt anhand eingeführter Maßstäbe.</li>
<li>Ein Manager fördert die Entwicklung von Mitarbeitern.&#8221;</li>
</ul>
<p>Klingt einfach, ist auch so.</p>
<p>Dirk Stader</p>
<a href="http://www.facebook.com/share.php?u=http%3A%2F%2Fstader.de%2F2011%2F05%2F20%2Fwas-macht-eigentlich-ein-manager%2F&amp;t=Was%20macht%20eigentlich%20ein%20Manager%3F" id="facebook_share_button_1183" style="font-size:11px; line-height:13px; font-family:'lucida grande',tahoma,verdana,arial,sans-serif; text-decoration:none; display: -moz-inline-block; display:inline-block; padding:1px 20px 0 5px; margin: 5px 0; height:15px; border:1px solid #d8dfea; color: #3B5998; background: #fff url(http://b.static.ak.fbcdn.net/images/share/facebook_share_icon.gif) no-repeat top right;">Share</a>
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		</item>
		<item>
		<title>Handelsbilanzielle Qualifizierung der Genussscheine als Eigenkapital &#8211; Grundlagen</title>
		<link>http://stader.de/2010/12/14/handelsbilanzielle-qualifizierung-der-genussscheine-als-eigenkapital-grundlagen/</link>
		<comments>http://stader.de/2010/12/14/handelsbilanzielle-qualifizierung-der-genussscheine-als-eigenkapital-grundlagen/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 14 Dec 2010 16:24:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dirk Stader</dc:creator>
				<category><![CDATA[Information]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsleben]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzierung]]></category>
		<category><![CDATA[Genussrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Management]]></category>
		<category><![CDATA[Manager]]></category>
		<category><![CDATA[Mezzanine]]></category>

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		<description><![CDATA[Nach den Bilanzierungsgrundsätzen des Handelsgesetzbuches kann Genussrechtskapital (und soweit verbrieft &#8211; entsprechend Genussscheinkapital) je nach Ausgestaltung der Genussrechtsbedingungen entweder Fremdkapital oder Eigenkapital darstellen. Für die Qualifizierung als bilanzielles Eigenkapital ist in erster Linie die Gläubigerschutzfunktion des Jahresabschlusses von Bedeutung und demzufolge die Frage, ob das überlassene Genussrechtskapital eine ausreichende Haftungsqualität aufweist und der Gesellschaft längerfristig [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nach den Bilanzierungsgrundsätzen des Handelsgesetzbuches kann Genussrechtskapital (und soweit verbrieft &#8211; entsprechend Genussscheinkapital) je nach Ausgestaltung der Genussrechtsbedingungen entweder Fremdkapital oder Eigenkapital darstellen. Für die Qualifizierung als bilanzielles Eigenkapital ist in erster Linie die Gläubigerschutzfunktion des Jahresabschlusses von Bedeutung und demzufolge die Frage, ob das überlassene Genussrechtskapital eine ausreichende Haftungsqualität aufweist und der Gesellschaft längerfristig zur Verfügung steht. Nach der HFA-Stellungnahme 1994<a href="http://stader.de/wp-admin/post-new.php#_ftn1">[1]</a> des IdW kommt Genussrechtskapital dann Eigenkapitalcharakter zu, wenn <em>kumulativ</em> die folgenden Kriterien erfüllt sind:</p>
<ul>
<li><strong>Nachrangigkeit</strong>: Das Genussrechtskapital muss gegenüber Forderungen von Drittgläubigern nachrangig sein, d.h. im Konkurs- oder Liquidationsfall darf ein Rückzahlungsanspruch der Genussrechtsinhaber erst nach Befriedigung aller anderen Gläubiger, deren Kapitalüberlassung nicht den Kriterien für ein Eigenkapitalausweis genügt, geltend gemacht werden können.</li>
<li><strong>Erfolgsabhängigkeit der Vergütung</strong>: Die Vergütung für die Überlassung des Genussrechtskapitals muss unter der Bedingung stehen, dass sie nur aus dem ausschüttungsfähigen Jahresüberschuss geleistet werden darf. Eine erfolgsunabhängige Mindestvergütung führt grundsätzlich zu einer Qualifizierung als Fremdkapital. Möglich ist jedoch die Vereinbarung eines Festzinses, solange dieser unter der Bedingung steht, dass ein Zinsanspruch nicht entsteht, soweit ein Bilanzverlust oder Jahresfehlbetrag besteht oder durch eine Zinszahlung entstehen würde. Unschädlich ist die Einräumung eines Nachholungsanspruches für ausgefallene Zinszahlungen, sofern diese in Folgeperioden aus frei verfügbaren Eigenkapitalbestandteilen vor der Bedienung anderer Eigenkapitalgeber nachgeholt werden kann.</li>
<li><strong>Verlustbeteiligung bis zur vollen Höhe</strong>: Eigenkapitalqualität kommt Genussrechten nur dann zu, wenn sie bis zur vollen Höhe am Verlust der Gesellschaft teilnehmen. Das heißt, das Genussrechtskapital muss spätestens im Zeitpunkt seiner Rückzahlung in dem Umfang an den aufgelaufenen Verlusten teilnehmen, in dem diese Verluste nicht von Eigenkapitalbestandteilen getragen werden können, die gegen Ausschüttungen nicht besonders geschützt sind (zum Beispiel dem ausschüttungsfähigen Teil des Jahresüberschusses). Eine Verrechnung eingetretener Verluste mit Bestandteilen des bilanziellen Eigenkapitals, das gegen Ausschüttungen besonders geschützt ist (zum Beispiel das Grundkapital der Gesellschaft), darf erst erfolgen, wenn das Genussrechtskapital durch Verlustverrechnung vollständig aufgezehrt ist.</li>
<li><strong>Längerfristigkeit der Kapitalüberlassung</strong>: Eine Qualifizierung als Eigenkapital kommt nur dann in Betracht, wenn das Genussrechtskapital für einen längerfristigen Zeitraum überlassen wird, während dessen sowohl für den Genussrechtsemittenten als auch den Genussrechtsinhaber die Rückzahlung ausgeschlossen ist. Die HFA-Stellungnahme enthält keine konkrete Bestimmung einer Mindestlaufzeit, sodass diese Frage in der Literatur heftig umstritten ist. In der Kommentarliteratur wird teilweise gefordert, dass die Laufzeit grundsätzlich mindestens 25 Jahre betragen müsse<a href="http://stader.de/wp-admin/post-new.php#_ftn2">[2]</a>. Andere Stimmen in der Literatur lassen 15 bis 20 Jahre genügen<a href="http://stader.de/wp-admin/post-new.php#_ftn3">[3]</a>. In der Praxis wird Genusscheinkapital häufig bereits bei niedrigeren Mindestlaufzeiten der Genussscheine (zwischen 5 und 10 Jahren) als Eigenkapital bilanziert<a href="http://stader.de/wp-admin/post-new.php#_ftn4">[4]</a>. Ferner wird in der Literatur in Anlehnung an § 10 Abs. 5 KWG überwiegend vertreten, dass ein Kündigungsrecht des Genusscheins der Annahme der Längerfristigkeit dann nicht entgegensteht, wenn die Genussrechte frühestens nach fünf Jahren mit einer Kündigungsfrist von zwei Jahren gekündigt werden können<a href="http://stader.de/wp-admin/post-new.php#_ftn5">[5]</a>.</li>
</ul>
<p>Dirk Stader</p>
<hr size="1" />
<p><a href="http://stader.de/wp-admin/post-new.php#_ftnref1">[1]</a>     HFA-Stellungnahme I/1994 WPg 1994, 419.</p>
<p><a href="http://stader.de/wp-admin/post-new.php#_ftnref2">[2]</a>     <em>Adler/Dürig/Schmaltz</em>, Rechnungslegung, § 266 HGB Rn. 193ff.</p>
<p><a href="http://stader.de/wp-admin/post-new.php#_ftnref3">[3]</a>     <em>Emmerich/Naumann</em> Wpg 1994, 683.</p>
<p><a href="http://stader.de/wp-admin/post-new.php#_ftnref4">[4]</a>     Vgl. die Erhebung von <em>Kütting/Kessler/Harth </em>BB 1996, Beilage 4, S. 12ff.</p>
<p><a href="http://stader.de/wp-admin/post-new.php#_ftnref5">[5]</a>     <em>Küting/Kessler</em> DB 1994, 2103, 2112 f.; <em>Wengel</em> DStR 2001, 1316, 1321; ähnlich <em>Lutter</em> DB 1993, 2444 f.</p>
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		button.onclick = function(e) {
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		</item>
		<item>
		<title>Verhaltenskodex für Ethik im Geschäftsleben und Compliance</title>
		<link>http://stader.de/2010/12/10/verhaltenskodex-fur-ethik-im-geschaftsleben-und-compliance/</link>
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		<pubDate>Fri, 10 Dec 2010 12:46:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dirk Stader</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Information]]></category>
		<category><![CDATA[Weisheiten]]></category>
		<category><![CDATA[Wie die Welt besser werden kann]]></category>
		<category><![CDATA[Wissen Know-how]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsleben]]></category>
		<category><![CDATA[Management]]></category>
		<category><![CDATA[Manager]]></category>

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		<description><![CDATA[XYXY-GRUPPE Verhaltenskodex Verhaltenskodex für Ethik im Geschäftsleben und Compliance Präambel: Die XYXY-GRUPPE lebt von dem Vertrauen der Kunden, der Lieferanten, der Kooperationspartner, der Gesellschafter, der Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in die Leistung und Integrität unserer Gruppe. Das Vertrauen hängt im Wesentlichen davon ab, wie sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Geschäftsführer, Führungskräfte (im Folgenden: „Mitarbeiter“) verhalten und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>XYXY-GRUPPE</p>
<p><strong>Verhaltenskodex</strong></p>
<p><em>Verhaltenskodex für Ethik im Geschäftsleben und Compliance</em></p>
<p><strong>Präambel:</strong></p>
<p>Die XYXY-GRUPPE lebt von dem Vertrauen der Kunden, der Lieferanten, der Kooperationspartner, der Gesellschafter, der Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in die Leistung und Integrität unserer Gruppe. Das Vertrauen hängt im Wesentlichen davon ab, wie sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Geschäftsführer, Führungskräfte (im Folgenden: „Mitarbeiter“) verhalten und wie sie ihre Fähigkeiten zum Nutzen unserer Kunden/Geschäftspartner und der XYXY-GRUPPE einsetzen. Ziel ist es, Situationen vorzubeugen, die die Integrität unseres Verhaltens in Frage stellen können.</p>
<p><strong>1     Zielsetzung/Anwendungsbereich</strong></p>
<p>Der Gültigkeitsbereich dieses Verhaltenskodex soll sich auf alle Beteiligungen der XYXY GmbH erstrecken, an der die XYXY GmbH mit mehr als 49% am Stammkapital beteiligt ist (nachfolgend: „XYXY-GRUPPE“, „XYXY“ oder „Unternehmen“). <strong><em>Die Geschäftsführer dieser Beteiligungsgesellschaften werden hiermit aufgefordert analoge Kodex-Regelungen durch Ihre jeweiligen Gesellschafterversammlungen / Hauptversammlungen beschließen zu lassen. </em></strong></p>
<p>Auf die übrigen Beteiligungsunternehmen (Beteiligungsquote &lt; 49%) soll dieser Verhaltenskodex mangels unmittelbarer Einflussmöglichkeiten empfehlenden Charakter haben, wenngleich die hier kodifizierten Regelungen ihrer Natur nach auch für diese Gesellschaften vollumfänglich Anwendung finden sollten. <strong><em>Die Geschäftsführer dieser Beteiligungsgesellschaften werden hiermit ebenfalls aufgefordert analoge Kodex-Regelungen durch Ihre jeweiligen Gesellschafterversammlungen / Hauptversammlungen beschließen zu lassen. </em></strong></p>
<p>Der Verhaltenskodex (Kodex) enthält somit die wichtigsten Regeln und Verhaltensgrundsätze, die für alle Mitarbeiter der XYXY-GRUPPE gelten. Der Begriff „Mitarbeiter&#8221; schließt hier auch potenzielle Beiräte, Aufsichtsräte etc. mit ein.</p>
<p>Der Kodex dient dazu, den Mitarbeitern die grundlegenden rechtlichen und ethischen Anforderungen, denen sie im Rahmen ihrer Tätigkeit für die XYXY entsprechen müssen, transparent und bewusst zu machen sowie ihnen hierfür eine Orientierung zu geben.</p>
<p><strong>2     Allgemeine Grundsätze</strong></p>
<p>(1)   Mitarbeiter sind gehalten, sich in ihrem Arbeitsumfeld redlich und fair, mit Anstand und Integrität zu verhalten und jeden Konflikt zwischen privaten und geschäftlichen Interessen zu vermeiden.</p>
<p>(2)   Darüber hinaus sollen sie auch im Privatleben darauf achten den guten Ruf der XYXY-GRUPPE nicht zu beschädigen.</p>
<p>(3)   Eine elementare Grundregel unseres Handelns ist die Einhaltung des geltenden Rechts. Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, die für uns geltenden gesetzlichen Vorschriften zu beachten. Das Gleiche gilt für die ihnen mitgeteilten internen Anweisungen und Richtlinien. Zu unseren Grundsätzen gehört auch, jede Beteiligung an Geschäften zu vermeiden, die erkennbar darauf abzielen, gesetzliche Bestimmungen zu umgehen.</p>
<p>(4)   Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, das Ansehen der XYXY-GRUPPE zu wahren und alles zu vermeiden, was der XYXY-GRUPPE insgesamt Schaden zufügen könnte. Wir erwarten von unseren Mitarbeitern insbesondere persönliche Integrität und Verlässlichkeit.</p>
<p>(5)   Die Missachtung gesetzlicher oder aufsichtsrechtlicher Vorschriften sowie Verstöße gegen diesen Kodex können dem Ansehen der XYXY-GRUPPE und/oder einer Tochter- bzw. Beteiligungsgesellschaft schaden. Darüber hinaus können sie zu staatlichen Sanktionsmaßnahmen (Bußgeldbescheide, Eingriffe in den Geschäftsbetrieb) führen.</p>
<p>Ein Verstoß gegen den Kodex stellt eine Verletzung arbeits- oder dienstvertraglicher Pflichten dar und kann deshalb zivilrechtliche Konsequenzen haben. Ferner können auch strafrechtliche Sanktionen drohen, wenn die Verletzung des Kodex gleichzeitig einen Straftatbestand darstellt.</p>
<p><strong>3     Nichtdiskriminierung</strong></p>
<p>Wir erwarten von allen Mitarbeitern, dass sie die persönliche Würde, die Privatsphäre und die Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen achten. Wir tolerieren insbesondere keine Diskriminierung aufgrund der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität, außerdem keine sexuelle oder andere persönliche Belästigungen oder Beleidigungen. Wir dulden auch keine Nötigung oder Gewalt oder deren Androhung innerhalb der XYXY-GRUPPE.</p>
<p><strong>4     Interessenkonflikte</strong></p>
<p>Die Mitarbeiter sollen Situationen vermeiden, die zu persönlichen Interessenkonflikten führen können. Unvermeidbare persönliche Interessenkonflikte sind dem Vorgesetzten offen zu legen. In Zweifelsfällen ist der Vorgesetzte einzuschalten. Vorgesetzter ist jeweils der disziplinarische Vorgesetzte. Bei Geschäftsführern übernimmt die Gesellschafterversammlung die Vorgesetztenfunktion.</p>
<p><strong>4.1 Vorteilsgewährung/Vergabe von Geschenken</strong></p>
<p>Die Gewährung von Geschenken und anderen Vergünstigungen oder Einladungen zu Veranstaltungen ohne vorherrschenden geschäftlichen Charakter (z.B. Unterhaltungsveranstaltungen etc.) sind bis zu einem gewissen Grad mit der gängigen Geschäftspraxis vereinbar und ein legitimes Mittel, Geschäftsverbindungen aufzubauen und zu festigen. Sie können aber unter Umständen die professionelle Unabhängigkeit der Beteiligten in Frage stellen. Daher sollte besonders darauf geachtet werden, schon den Anschein von Interessenskonflikten oder die Möglichkeit einer Rufschädigung der XYXY-GRUPPE zu vermeiden.</p>
<p>Aus diesen Gründen sind folgende Regeln zu beachten:</p>
<p>(1)      Mitarbeiter dürfen im Zusammenhang mit ihrer geschäftlichen Tätigkeit weder unberechtigte Vorteile anbieten noch gewähren. Vorteilsgewährungen, die den Wert von 40 Euro übersteigen und Einladungen zu einer Unterhaltungsveranstaltung, die über ein normales Geschäftsessen hinausgehen, sind nur im Ausnahmefall bei besonderer Begründung zulässig und müssen in jedem Fall dem Vorgesetzten angezeigt werden.</p>
<p>(2)      Vorteile oder Einladungen zu Unterhaltungsveranstaltungen sollten niemals in der Absicht gewährt oder ausgesprochen werden, unredliche geschäftliche Vorteile zu erlangen. Dies gilt auch dann, wenn die Besorgnis besteht, dass eine solche Absicht unterstellt oder ein Interessenkonflikt angenommen werden könnte.</p>
<p>(3)      Zuwendungen und Einladungen zu Unterhaltungsveranstaltungen dürfen den Compliance-Regeln des Empfängers oder den lokalen Geschäftsstandards nicht widersprechen. Mitarbeiter, die vorhaben, Geschenke zumachen oder Einladungen zu Unterhaltungsveranstaltungen auszusprechen, sollten sich deshalb vorher über diese Standards und Regeln informieren.</p>
<p>Es ist darüber hinaus zu beachten: Einladungen zu Unterhaltungsveranstaltungen können auch bei dem Eingeladenen zu steuerlichen Konsequenzen führen – sie sind daher im Interesse der XYXY-GRUPPE aber auch im Interesse des Eingeladenen bei jeder Einladung zu Unterhaltungsveranstaltungen (auch Geschäftsessen) zu dokumentieren und dem Vorgesetzten sowie der zuständigen Buchhaltung offen zu legen.</p>
<p>(4)      Jede Vorteilsgewährung muss transparent sein:</p>
<ol>
<li>Einladungen und Geschenke sind ausschließlich an die Geschäftsadresse des Empfängers zu richten oder zu liefern,</li>
<li>Die Einschätzung, ob Honorare für Redebeiträge, Veröffentlichungen oder vergleichbare Leistungen sowie die entsprechenden Kostenerstattungen einen angemessenen Umfang übersteigen oder nicht, ist gemeinsam mit dem Vorgesetzten zu treffen.</li>
</ol>
<p> </p>
<p><strong>4.2 Annahme von Vorteilen/Geschenken</strong></p>
<p>Geschenke und Zuwendungen von Geschäftspartnern entsprechen bis zu einem gewissen Umfang den üblichen Geschäftspraktiken. Sie können jedoch ein Interessenkonfliktpotenzial beinhalten und den guten Ruf der XYXY-GRUPPE in Frage stellen.</p>
<p>Mitarbeiter dürfen im Zusammenhang mit ihrer geschäftlichen Tätigkeit keine unberechtigten Vorteile annehmen. Sie dürfen daher keine den angemessenen Rahmen überschreitenden Geschenke, Einladungen oder sonstigen Vergünstigungen annehmen. Maßstab für die Angemessenheit ist auch hier die übliche Geschäftspraxis.</p>
<p>Die Annahme von Geschenken bis zu 40 Euro ist zulässig. Geschenke mit einem höheren Wert, die mit Blick auf die Geschäftsbeziehung nicht abgelehnt werden können, sind an das Unternehmen abzugeben; das über die weitere Verwendung entscheidet, wobei im Regelfall eine Verwertung zugunsten gemeinnütziger Organisationen erfolgen wird. Einladungen zu normalen Geschäftsessen dürfen angenommen werden. Einladungen zu anderen Veranstaltungen (z. B. mit überwiegendem Unterhaltungscharakter) dürfen ebenfalls angenommen werden, wenn sie einer üblichen Geschäftspraxis entsprechen; in diesen Fällen ist der Vorgesetzte vorher zu informieren. Die Annahme direkter finanzieller Zuwendungen ist ausnahmslos untersagt. Über sonstige Vergünstigungen, welche die o. g. Wertschwelle überschreiten, ist der Vorgesetzte zu informieren.</p>
<p><strong>4.3 Zuwendungen an Amtsträger</strong></p>
<p>Beamte, Politiker und andere Vertreter öffentlicher Institutionen dürfen in keinem Fall Geschenke, Zuwendungen oder Einladungen erhalten, die ihre Unabhängigkeit in Frage stellen könnten.</p>
<p><strong>4.4 Bestechung/Korruption</strong></p>
<p>Kein Mitarbeiter darf Bestechungsgelder anbieten oder gewähren. Bestechung ist eine Straftat, und zwar sowohl die Bestechung im geschäftlichen Verkehr als auch die Bestechung eines Amtsträgers. Im Umgang mit staatlichen Stellen oder Behörden ist besonders darauf zu achten, dass diesen keine Zahlungen oder sonstige Vorteile versprochen oder gewährt werden, um eine Handlung eines Beamten oder anderen Amtsträgers zu beeinflussen. Gleiches gilt ohne Ausnahme für den umgekehrten Fall. Jede Form von Bestechlichkeit, also die Annahme von Vorteilen, die auf die Gewährung einer Gegenleistung ohne Rechtsgrund abzielen, wird strafrechtlich und disziplinarisch verfolgt.</p>
<p><strong>4.5 Vermeidung der Kollision privater und geschäftlicher Interessen</strong></p>
<p>Jeder Mitarbeiter hat darauf zu achten, dass seine privaten Interessen nicht mit den Unternehmensinteressen oder den Interessen der XYXY-GRUPPE in Konflikt geraten. Dabei sind insbesondere folgende Regeln zu beachten:</p>
<p>(1)   Der Abschluss von Verträgen und die Vergabe von Aufträgen für das Unternehmen haben ausschließlich unter wettbewerbsorientierten Gesichtspunkten zu erfolgen.</p>
<p>(2)   Die Mitarbeiter dürfen das Unternehmen bei Geschäften, bei denen sie selbst oder ihre Familienangehörigen (Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder oder andere Verwandte, die in demselben Haushalt wie der Mitarbeiter leben) wirtschaftlich beteiligt sind, nur nach vorheriger Zustimmung ihrer Vorgesetzten vertreten.</p>
<p>(3)   Alle finanziellen Beteiligungen an anderen Unternehmen, die im Wettbewerb mit der XYXY-GRUPPE stehen oder die Geschäftspartner der XYXY-GRUPPE sind, bedürfen der Zustimmung des Vorgesetzten. Dasselbe gilt für Aktienkäufe größeren Umfangs und alle Vermögenskäufe in diesem Zusammenhang.</p>
<p>(4)   Die Aufnahme von Nebentätigkeiten bedarf der vorherigen Zustimmung des Vorgesetzten. Die Mitarbeiter dürfen keine Nebentätigkeiten oder sonstige eigenen Geschäftsinteressen verfolgen, die zu einem Konflikt mit den Unternehmensinteressen führen können. Generell gilt, dass jedes persönliche Interesse eines Mitarbeiters, das im Zusammenhang mit der Durchführung seiner dienstlichen Aufgaben steht, dem Vorgesetzten mitzuteilen ist, wenn die Gefahr eines Interessenkonflikts oder einer Rufschädigung für die XYXY-GRUPPE besteht.</p>
<p><strong>5     Vertraulichkeit/Datenschutz</strong></p>
<p>(1)    Die Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit bei allen internen vertraulichen Angelegenheiten des Unternehmens sowie bei allen vertraulichen Informationen von oder über unsere Kunden/Geschäftspartner verpflichtet. Vertraulich sind all diejenigen Informationen, die als solche gekennzeichnet sind oder von denen anzunehmen ist, dass sie nicht öffentlich bekannt sind und auch nicht bekannt gemacht werden sollen, z. B. weil sie für Wettbewerber von Nutzen sein oder bei ihrer Offenlegung dem Unternehmen oder dessen Geschäftspartnern schaden könnten. Typischerweise zählen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie nicht veröffentlichte Zahlen des Berichts¬ und Rechnungswesens zu den vertraulichen Informationen.</p>
<p>(2)   Vertrauliche Informationen sind vor unbefugter Einsicht durch Dritte zu schützen. Auch im unternehmensinternen Umgang ist generell darauf zu achten, dass vertrauliche Informationen nur an diejenigen Mitarbeiter weitergegeben werden dürfen, die diese zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen.</p>
<p>(3)   Die Mitarbeiter sind verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten und insbesondere aktiv dazu beizutragen, dass personenbezogene Daten zuverlässig gegen unberechtigte Zugriffe gesichert werden. Personenbezogene Daten dürfen nur erhoben, verarbeitet und genutzt werden, soweit dies für einen genau definierten Zweck zur rechtmäßigen Aufgabenerfüllung erforderlich ist. In Zweifelsfällen ist der Vorgesetzte einzuschalten.</p>
<p><strong>6     Geldwäsche/Wirtschaftskriminalität/Verbot von Bargeschäften</strong></p>
<p>(1)      Alle Mitarbeiter haben darauf zu achten, dass die XYXY-GRUPPE nicht zur Geldwäsche oder für andere illegale Zwecke missbraucht werden kann. Generell gilt hierzu, dass die Mitarbeiter sich vor einer geschäftlichen Transaktion über das geschäftliche Umfeld des Vertragspartners, den Vertragspartner selbst und den Zweck des von ihm beabsichtigten Geschäfts ausreichende Informationen beschaffen.</p>
<p>(2)      Bei Verdachtsmomenten sind Nachforschungen anzustellen. Transaktionen, die unrechtmäßig erscheinen, sind abzulehnen. Bei allen Verdachtsfällen ist der jeweilige Vorgesetzte zu informieren.</p>
<p>(3)      Evtl. bestehende Anzeigepflichten, insbesondere nach dem Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten („Geldwäschegesetz“) sind zu beachten.</p>
<p>(4)      Alle Zahlungsvorgänge müssen unbar erfolgen, sofern nicht Barauslagen bis maximal 40 Euro unvermeidbar sind.</p>
<p><strong>7     Wettbewerb/Kartellverbot</strong></p>
<p>(1)        Die XYXY-GRUPPE ist dem Grundsatz verpflichtet, ihre Geschäftsziele mit rechtlich und ethisch einwandfreien Mitteln zu verfolgen. Sie beteiligt sich am Wettbewerb mit rechtmäßigen und fairen Mitteln. Auch für jeden einzelnen Mitarbeiter gilt die Verpflichtung, die Regeln des Wettbewerbsrechts zu beachten.</p>
<p>(2)        Verhaltensweisen, die immer einen Kartellverstoß darstellen, sind u. a. Absprachen mit Wettbewerbern über Preise und Bedingungen. Ebenso unzulässig ist die Abgabe von Scheinangeboten, die sich auf die Preisbildung von Produkten oder Dienstleistungen auswirken können.</p>
<p>(3)        Bei Zweifelsfragen über die Zulässigkeit des Verhaltens im Wettbewerb ist stets die Rechtsabteilung der XYXY-GRUPPE zu konsultieren.</p>
<p><strong>8     Umgang mit Geschäftspartnern/Kunden</strong></p>
<p>Die XYXY-GRUPPE ist dem Grundsatz des fairen und offenen Umgangs mit ihren Geschäftspartnern verpflichtet. Die XYXY-GRUPPE ist bestrebt, ihre Geschäftspartner/Kunden bestmöglich zu beraten, um ihnen eine ihren Interessen entsprechende, vernünftige Entscheidung zu ermöglichen. Potenzielle Konflikte mit Interessen von Kunden und anderen Geschäftspartnern müssen rechtzeitig erkannt, so weit wie möglich vermieden oder &#8211; wo dies nicht möglich ist &#8211; angemessen gelöst werden.</p>
<p><strong>9     Integrität der Informationen/Kommunikation</strong></p>
<p>(1)          Alle Aufzeichnungen und Berichte müssen &#8211; unabhängig davon, ob sie nur der internen oder auch der externen Kommunikation dienen &#8211; korrekt, vollständig und wahrheitsgemäß sein. Dies gilt in besonderem Maße für die Buchführung und die Rechnungsabschlüsse wie auch die sonstigen Berichte über die Geschäftsentwicklung und die Finanzlage des Unternehmens.</p>
<p>(2)          Offizielle Stellungnahmen gegenüber den Medien sowie die Kommunikation mit den Medien und sind vorher mit dem jeweiligen Vorgesetzten abzustimmen. Ähnliches gilt für die Äußerungen gegenüber staatlichen Stellen und Aufsichtsbehörden.</p>
<p>(3)          Die Kommunikation mit diesen Stellen darf nur über die hierfür zuständigen Ansprechpartner geführt werden.</p>
<p>(4)          Wenn ein Mitarbeiter in der Öffentlichkeit als Vertreter der XYXY-GRUPPE in Erscheinung tritt oder an einem Gespräch in einer Weise teilnimmt, dass er als Vertreter der XYXY-GRUPPE wahrgenommen werden könnte, ohne hierzu vom Vorgesetzten autorisiert worden zu sein, muss er deutlich machen, dass er als Privatperson handelt.</p>
<p><strong>10   Schutz der Unternehmenswerte</strong></p>
<p>(1)          Zu den Vermögenswerten der XYXY-GRUPPE gehören nicht nur Sachwerte/Eigentum, sondern auch immaterielle Güter (geistiges Eigentum einschließlich Softwareprodukte), Informationen sowie die Ideen und das Wissen unserer Mitarbeiter.</p>
<p>(2)          Jeder Mitarbeiter ist für den Schutz dieser Unternehmenswerte verantwortlich. Die Unternehmenswerte dürfen nur für zulässige Geschäftszwecke, keinesfalls für rechtswidrige Zwecke benutzt werden. Eine Nutzung von Betriebsmitteln und Ressourcen des Unternehmens (u. a. Telefon, Computer, Internet und sonstige Informationstechnologie) zu privaten Zwecken ist nicht zulässig, es sei denn, die private Nutzung wurde vertraglich ausdrücklich vorbehalten.</p>
<p>(3)          Dem Schutz der Unternehmenswerte und schließlich auch der Vermeidung einer haftungsrechtlichen Inanspruchnahme dienen nicht zuletzt die gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen (u. a. zur Arbeitssicherheit, Richtlinien zu Informationssicherheit und Datenschutz), die von jedem Mitarbeiter zu beachten sind.</p>
<p><strong>11   Umweltschutz</strong></p>
<p>Für die Mitarbeiter besteht die Verpflichtung, bei ihrem Handeln und ihren Entscheidungen die Auswirkungen auf die Umwelt zu berücksichtigen und Belastungen der Umwelt so weit wie möglich zu vermeiden oder zu reduzieren.</p>
<p><strong>12   Spenden/Sponsoring</strong></p>
<p>(1)          Bei Spenden und Sponsorengeldern ist darauf zu achten, dass die Vorschriften der jeweiligen Rechtsordnung und die intern dafür geltenden Bestimmungen eingehalten werden. Spenden dürfen an Institutionen zur Förderung von Bildung und Wissenschaft, Kunst und Kultur sowie für soziale oder andere als förderungswürdig anerkannte Zwecke vergeben werden. Spenden sollen steuerlich abzugsfähig sein.</p>
<p>(2)          Spenden an politische Parteien erfolgen nur in dem gesetzlich zulässigen Rahmen und müssen von der jeweiligen Gesellschafterversammlung genehmigt werden.</p>
<p>(3)          Beim Sponsoring ist darauf zu achten, dass kein Missverhältnis zwischen den Leistungen des Sponsors und dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck besteht. Sponsoringverträge sind &#8211; vor dem Hintergrund der komplexen steuerrechtlichen Bewertung &#8211; in jedem Einzelfall vor deren Abschluss dem Vorgesetzten offen zu legen.</p>
<p>(4)          Sonstige freiwillige Zahlungen oder Leistungen, denen keine adäquate Gegenleistung gegen–übersteht, sind untersagt, solange es sich nicht um zulässige Geschenkt im Sinne der vorstehenden Regelungen handelt.</p>
<p><strong>13   Umsetzung/Meldung von Verstößen/Zweifelsfragen</strong></p>
<p>(1)          Jeder Mitarbeiter ist für die Einhaltung der in diesem Kodex festgehaltenen Verhaltensregeln verantwortlich. Die Vorgesetzten sorgen dafür, dass ihre Mitarbeiter mit dem Inhalt des Kodex vertraut sind und die für sie geltenden Regeln und Verhaltensgrundsätze beachten; durch ihr eigenes Verhalten geben sie ihren Mitarbeitern ein Vorbild. Umgekehrt sollten die Mitarbeiter sich an ihre Vorgesetzten wenden, wenn sie Zweifel bei der Anwendung dieser Kodex-Regeln haben.</p>
<p>(2)          Wenn ein Mitarbeiter von einem erheblichen Verstoß gegen Gesetze oder gegen die Regeln dieses Kodex Kenntnis erhält, insbesondere bei Fällen von Betrug, Korruption, Bilanzfälschung oder anderen Handlungen, die strafrechtliche oder zivilrechtliche Folgen auslösen könnten, soll er seinen Vorgesetzten informieren. Die Informationen sollen es dem Unternehmen ermöglichen, auf eventuelle Missstände rechtzeitig zu reagieren und diese abzustellen. Die eingehenden Hinweise werden vertraulich und mit der erforderlichen Sorgfalt behandelt. Dem betreffenden Mitarbeiter entstehen durch seine Anzeige keine Nachteile, wenn er sie nach bestem Wissen und Gewissen und in redlicher Absicht erstattet hat.</p>
<p>(3)          Wenn Mitarbeiter unsicher sind, ob ein geplantes Verhalten, die Gewährung oder Annahme von Vorteilen oder eine andere, der in den vorstehenden Regelungen thematisierten Situationen im konkreten Zusammenhang einschlägig sein könnte, ist jeder Mitarbeiter verpflichtet, die Fragestellung/Situationen</p>
<ol>
<li>seinem Vorgesetzten bzw.</li>
<li>dem Compliance-Verantwortlichen der XYXY-GRUPPE, dem kaufmännischen Geschäftsführer bzw. wenn nicht vorhanden dem kaufmännischen Leiter bzw. Direktor,</li>
</ol>
<p><span style="text-decoration: underline;">vor</span> der Umsetzung anzuzeigen und eine Entscheidung abzuwarten. Mitarbeitern der XYXY-GRUPPE ist es untersagt, mögliche Verstöße gegen die in diesem Kodex niedergelegten Grundsätze selbst und allein zu verantworten. Verstöße, auch solche, die in bester Absicht begangen werden, werden nicht toleriert werden.</p>
<p>#Stadt, den</p>
<p>Die Gesellschafter der XYXY GmbH</p>
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		<title>Atommüll wird in 20 Jahren nicht mehr strahlen</title>
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		<pubDate>Tue, 16 Nov 2010 14:25:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dirk Stader</dc:creator>
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		<title>Systematisierung der Geschäftsmodelle im Internet</title>
		<link>http://stader.de/2010/11/01/systematisierung-der-geschaftsmodelle-im-internet/</link>
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		<pubDate>Mon, 01 Nov 2010 09:59:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dirk Stader</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Geld verdienen im Internet, ist eigentlich nicht so schwer und sollte man einmal Verluste produzieren, dann kann man sich damit trösten, dass das Geld nicht weg ist, sondern nur einem anderen gehört. Werbefinanzierte Geschäftsmodelle &#8211; Advertising Model: Prominentestes Beispiel &#8220;google&#8221;: hierbei ist das Geschäftsmodell vollständig von Werbeeinnahmen abhängig und letzendlich auch darauf angewiesen. Dies Art [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Geld verdienen im Internet, ist eigentlich nicht so schwer und sollte man einmal Verluste produzieren, dann kann man sich damit trösten, dass das Geld nicht weg ist, sondern nur einem anderen gehört.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Werbefinanzierte Geschäftsmodelle &#8211; Advertising Model:</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Prominentestes Beispiel &#8220;google&#8221;: hierbei ist das Geschäftsmodell vollständig von Werbeeinnahmen abhängig und letzendlich auch darauf angewiesen. Dies Art des Geschäftsmodells geht dabei stark auf die Anfänge des Internets zurück. Grundvoraussetzung für einen geschäftlichen Erfolg ist dabei die Generierung von größmöglichem &#8220;traffic&#8221; und zwar relativ unabhängig davon, ob es sich hierbei um &#8220;guten&#8221; oder &#8220;schlechten&#8221; traffic handelt. Inwiefern hierbei der ebenfalls von google behauptete Aufbau eines Markennamens durch reine Werbung im Internet eine Rolle spielt, mag durchaus bezweifelt werden. Allerdings hilft der Markenaufbau durch die diversen anderen Marketingkanäle auf jeden Fall &#8211; und vielleicht wird der Markenaufbau durch internetbasierte Werbeformate zusätzlich lanciert. Mag sein.  Böse Zungen behaupten, dass rein werbebasierte Geschäftsmodelle außerhalb der etablierten Beispiele á la google sich nur schwerlich etablieren lassen und möglicher Weise eher zufällig, denn geplant entstehen. Hierzu ist jeder zu einem Kommentar aufgefordert.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Affiliate Model</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Betreiber von Webseiten werden finanzielle Anreize geboten in Form von Provisionen etc., wenn sie Nutzer bspw. auf die Seite eines Online-Händlers weiterleiten. Die Zielwebseite erhält hiermit vorzugesweise &#8220;guten&#8221; traffic der konvertiert, dh. eine Transaktion auslöst. Die Zielwebseite vergütet diese Dienstleistung monetär und beteiligt somit den traffic-Lieferanten am Umsatz- bzw. Rohertragserlös. Vorzugsweise erfolgt die Honorierung transaktionsbasiert, d.h. bei Kauf, Anmeldung, Lead etc. Konditionell orientiert sich eine potenzielle Provision an der Güte des traffics, der durchgeleitet wird. Der Erfolg ist für den Affiliate-Anbieter grundsätzlich leicht zu messen und die Kosten-Nutzen-Relation dieser Maßnahme einfach zu überprüfen, da Performance abhängig.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Makler Modell &#8211; Brockerage</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Es werden  Dienstleistungen, Produkte zwischen Anbieter und Kunde gehandelt. Umsatz wird hierbei durch Angebot und Nachfrage auf einer Internetplattform generiert. Hierbei gilt, je bekannter eine Internetplattform ist, desto höher ist die Anzahl der potenziellen Transaktionen. Erlöse werden hierbei ebenfalls transaktionsbasiert  erzielt, d.h. via Gebühren, Nutzungsentgelte, Mitgliedschaften etc. Beispielhafte Ausprägungen für dieses Geschäftsmodell sind Marktplätze, Auktionsplattformen wie ebay, amazon etc. Die technologische Funktionalität ist hierbei ein kompetitiver Erfolgsfaktor.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Subscriptionsmodel</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Dies ist ein klassisches Abonnentenmodell, bei dem der Nutzer gegen entsprechende Bezahlung für einen definierten Zeitraum eine Leistung in Anspruch nehmen kann. In der Praxis finden sich häufig Subscriptionsmodelle in Kombination mit werbebasierten Geschäftsmodellen: die Leistung wird einmal im Grundkonzept meist mit verringertem Funktionsumfang inklusive Werbung angeboten und zum anderen als sog. Premiumdienst mit vollem Leistungsumfang meist ohne Werbung.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Utiliy Model</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Hierbei wird ein Preis je nach in Anspruch genommenem Leistungsumfang (Anzahl der Seiten, Seitenaufrufe, Nutzungszeit etc.) in Rechnung gestellt. Der Nutzer profitiert von der Risikominimierung, Arbeits-, Zeit- oder Geldersparnissen.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Community-Model</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Internetnutzer generieren hierbei eigene Inhalte, die auf der jeweiligen Internetplattform wiederum anderen Nutzer publiziert bzw. zur Verfügung gestellt werden. Das Modell an sich generiert keinen originären, monetären Erlös, maximal noch einen psycholgischen. Die meisten Communities außerhalb von Xing haben es bisher nicht geschafft eigene nachhaltige Erlösmodelle aufzubauen. Deshalb müssen hier wiederum werbebasierte Ansätze und Premiumdienstleitungen herhalten, um diese Geschäftsmodell am Leben zu erhalten. Einige Geschäftsmodelle werden sicherlich überleben, aber längst nicht alle, da insbesondere die enormen traffic-Kosten, die meisten Communities mittelfristig ins Jenseits befördern werden. Die Herausforderung hier heisst mit Sicherheit traffic-Monetarisation, ein universelles Erfolsmodell hat sich bisher allerdings noch nicht herauskristallisiert. Ob es die Nutzer von Communitier mittelfristig dulden werden, dass ihre zum Teil sehr persönlichen Daten im Internet vermarktet werden, bleibt zudem fraglich. Mal ganz nunabhängig von datenschutzrechtlichen Problematiken. Der antinome Zielkonflikt zwischen dem kommerziellen Ziel auf der einen Seite und der ursprünglichen Intention die Privatsphäre anderen zugänglich zu machen ist zudem auch noch nicht aufgelöst.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Händler/Herstellermodell</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Das Internet dient Herstellern dazu ihre Produkte direkt und/oder indirekt an andere Händler oder Endkunden zu vertreiben und ist somit eine weitere Vertriebsschiene im Vetriebskonzept. Das Internet sorgt hierbei für eine hohe Preistransparenz und eine starke Wettbewerbssituation. Kunden können sich in kürzester Zeit einen guten Überblick über das aktuelle Preisgefüge und/oder Produktinformationen in einem Markt verschaffen ohne hier direkte Anfragen starten zu müssen. Bei diesem Geschäftsmodell tritt das Internet in unmittelbare Konkurrenz zum stationären Handel, bei deutlich besseren Fixkostenstrukturen. Allerdings darf hierbei der meist sehr hohe Marketingaufwand, der größtenteils google-induziert ist, nicht außer acht gelassen werden. Zweistellige Marketingbudget sind hierbei keine Seltenheit vor dem Hintergrund einer mittelfristigen Erfolgsstrategie. Ganze Branchen, wie beispielsweise die Musikindustrie kämpfen schon seit Jahren mit der scheinbar nachhaltigen Erfolglosigkeit des eigenen Geschäftsmodells.</p>
<p style="text-align: justify;">Selbstverständlich basieren viele Geschäftsmodelle im Internet nicht auf den hier dargestellten &#8220;sortenreinen&#8221; Geschäftsmodellen, sondern sind hybride Formen bzw. basieren auf entsprechenden Kombinationen der hier dargestellten Geschäftsmodelle.</p>
<p style="text-align: justify;">Kommentare jederzeit herzlich willkommen.</p>
<p style="text-align: justify;">Dirk Stader</p>
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		<title>Vorgehensweise beim Targetcosting</title>
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		<pubDate>Sun, 31 Oct 2010 11:39:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dirk Stader</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Information]]></category>
		<category><![CDATA[Wissen Know-how]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsleben]]></category>
		<category><![CDATA[Targetkosting]]></category>

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		<description><![CDATA[1.1     Zielkostenbestimmung Die Bestimmung der Zielkosten kann für Produkte, Produktgruppen, Basismodelle, lebenzyklusphasenbezogen inkl. Berücksichtigung der beim Kunden anfallenden Kosten (Betriebskosten) erfolgen: a) Festlegung des Target Price (Kundenpräferenz + Werterelation der einzelnen Produktmerkmale) b) Festlegung der Target Margin (Gewinnmarge), hier meist Umsatzrentabilität, so daß auch das Absatzvolumen geschätzt werden muß c) aus a) und b) erhält [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>1.1     Zielkostenbestimmung</strong></p>
<p>Die Bestimmung der Zielkosten kann für Produkte, Produktgruppen, Basismodelle, lebenzyklusphasenbezogen inkl. Berücksichtigung der beim Kunden anfallenden Kosten (Betriebskosten) erfolgen:</p>
<p>a) Festlegung des Target Price (Kundenpräferenz + Werterelation der einzelnen Produktmerkmale)</p>
<p>b) Festlegung der Target Margin (Gewinnmarge), hier meist Umsatzrentabilität, so daß auch das Absatzvolumen geschätzt werden muß</p>
<p>c) aus a) und b) erhält man die „allowable costs“, denen die sog. Standardkosten (Vollkosten aus Plankalkulation) gegenübergestellt werden</p>
<p>d) die letztendlich Festlegung der sog. Target costs erfolgt in Abhängigkeit von der verfolgten Strategie und der Wettbewerbsintensität</p>
<p><strong>1.2     Varianten der Zielkostenbestimmung</strong></p>
<p>a) <strong>Market into Company</strong> (Reinform), Zielpreis = Nutzenbündelpreis seitens der Käufer, geschlossene Marktausrichtung im Sinne einer Wertkette</p>
<p>b) <strong>Out of Company</strong>, Preis innerhalb Unternehmenssystem aus Erfahrungen ermittelt und auf Markttauglichkeit überprüft</p>
<p>c) <strong>Into and out of Company</strong>, Kombination a)+b)</p>
<p>d) <strong>Out of Competitor</strong>, Kenntnis der Standardkosten der potentiellen Wettbewerber (Status-Quo)</p>
<p>e) <strong>Out of Standard Costs</strong>, Abschläge von den eigenen Standardkosten auf Basis identifizierter Kostensenkungspotentiale</p>
<p><strong>2.       Arbeitsschritte zur Ableitung von Zielkostenanteilen/Zielkostenzerlegung</strong></p>
<p>Herunterbrechen der Gesamtproduktzielkosten auf:</p>
<p>a) Funktionskosten (sowohl für Objektfunktionen als auch für Verrichtungsfunktionen z.B. Service)</p>
<p>b) Komponentenkosten (Kosten für Haupt- und Teilbaugruppen)</p>
<p>c) Teilekosten</p>
<p>Ausgangspunkt ist die subjektive Kundensicht von Produktmerkmalen und -eigenschaften, die beispielsweise. mittels Conjoint Analyse <a href="http://stader.de/2009/10/17/conjoint-analyse/">http://stader.de/2009/10/17/conjoint-analyse/</a> ermittelt wird.</p>
<p><strong>2.1     Produktfunktionen definieren (</strong>Bestimmung der Funktionsstruktur des neuen Produktes gem. Kundenanforderungsprofil)</p>
<p>a) <strong>harte</strong> Funtkionen = technische Leistung</p>
<p>b) <strong>weiche</strong> Funktionen = subjektiver Wert</p>
<p><strong>2.2     Produktfunktionen gewichten</strong></p>
<p>Gewichtung gem. Kundenpräferenz (z.B. 35% harte, 65% weiche Funktionen, und die Gewichtung innerhalb dieser beiden Hauptgruppen)</p>
<p><strong>2.3     Grobentwurf entwickeln</strong></p>
<p>Der Grobentwurf für das Produkt definiert diejenigen Produktkomponenten, durch die die Produktfunktionen insgesamt realisiert werden (z.B. Tintenversorgung und Tintenführung (=Produktfunktionen) werden durch die Produktkomponente Tinte realisiert). + Gegenüberstellung in einer Matrix.</p>
<p><strong>2.4     Kostenschätzung für die einzelnen Komponenten</strong> (erwartete Kosten) + Eintrag in Matrix</p>
<p><strong>2.5     Produktkomponenten gewichten</strong></p>
<p>Mit welchem Gewicht einzelner Komponenten wird eine Teilfunktion realisiert? Als Gesamtergebnis erhält man eine Gewichtung der Produktkomponenten zur Realisierung der harten und weichen Funktionen.</p>
<p><strong>2.6     Ermittlung Zielkostenindex</strong></p>
<p>Bedeutung der Komponente für die Produktionsfunktion/Kostenanteil der Komponente   &lt; 1 = zu teuer; &gt; 1 = zu billig</p>
<p><strong>2.7     Zielkostenindizes verbessern</strong></p>
<p>Optimierung mit Hilfe Zielkostendiagramm; Zielkostenzone um optimalen Wert 1, nicht tolerierbare Abweichungen verbessern (Kneten von Kosten).</p>
<p>Dirk Stader</p>
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